Die Unfallversicherung der ARAG im Tarif Premium übernimmt im Leistungsfall zahlreiche Zusatzkosten – von der behindertengerechten Umrüstung des Pkws und Umbaumaßnahmen über Kurbeihilfen bis zu 5.000 Euro, Rückkehr- und Übernachtungskosten, Zuzahlungen zur Krankenkasse und bis zu zehn Sitzungen psychologischer Betreuung.
Im Tarif Premium der Unfallversicherung der ARAG gilt für die Kostenerstattung Folgendes:
- die behindertengerechte Umrüstung des eigenen Pkws
- den behindertengerechten Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung
- einen notwendigen Umzug in ein behindertengerechtes Haus oder Wohnung bzw. in ein Senioren- oder Pflegeheim
- Prothesen und medizinische Hilfsmittel (§ 31 Sozialgesetzbuch VII)
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen.
3.10 Kurbeihilfen nach Abschluss der vollstationären Heilbehandlung:
Die versicherte Person hat wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren
Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Die ARAG erstattet dem Versicherungsnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu 5.000 Euro.
3.11 Mehraufwendungen für die Rückkehr der verletzten Person nach einer vollstationären Heilbehandlung zum Wohnsitz:
Wir erstatten die Mehraufwendungen für die Rückkehr der verletzten Person nach der vollstationären Heilbehandlung zu deren ständigem Wohnsitz.
- Die Rückfahrtkosten erstatten wir bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bzw. bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs in der Economy Class.
- Nachgewiesene Kosten für Taxifahrten erstatten wir bis zu 100 Euro.
- Notwendige Übernachtungskosten werden höchstens für drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Übernachtung gezahlt.
3.12 Mehraufwendungen für die Rückkehrreise mitreisender Personen:
Wir erstatten die nachgewiesenen Mehraufwendungen für die Rückkehr der mitreisenden Kinder
- Die Rückfahrtkosten erstatten wir bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bzw. bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs in der Economy Class.
- Nachgewiesen Kosten für Taxifahrten erstatten wir bis zu 100 Euro.
- Notwendige Übernachtungskosten werden höchstens für drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Übernachtung und Person gezahlt.
3.13 Erstattung der Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenkasse:
Der versicherten Person wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten (Zuzahlungen) gemäß § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch für eine wegen des Unfalls medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung in Rechnung gestellt.
Die Krankenhaus-Zuzahlung wird in Höhe des Betrags erstattet
3.14 Kosten für eine psychologische Betreuung:
Die versicherte Person benötigt aufgrund
- einer selbst erlittenen schweren Unfallverletzung oder
- einer Schwerstverletzung bzw. eines Todesfalls einer nahestehenden Person oder
- eines Raubüberfalls oder einer Geiselnahme eine psychologische Betreuung.
Wir erstatten die Kosten für bis zu zehn Sitzungen einer psychologischen Betreuung.
Dokumentversion: 2016.01
Was bedeutet das konkret?
Der Premium-Tarif der Unfallversicherung geht über die reine Verletzungsleistung hinaus: Er hilft dabei, das Leben nach einem Unfall wieder in den Griff zu bekommen. Dazu gehören etwa Umbauten und Umzüge, damit Wohnung und Fahrzeug barrierefrei nutzbar sind, sowie Unterstützung bei Kuren, Reisekosten für die Rückkehr nach Hause, bei Zuzahlungen an die Krankenkasse und bei psychologischer Betreuung. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Beträge und Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Umbaumaßnahmen werden erstattet?
Erstattet werden die behindertengerechte Umrüstung des eigenen Pkws, der behindertengerechte Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung sowie ein notwendiger Umzug in ein behindertengerechtes Haus oder eine Wohnung bzw. in ein Senioren- oder Pflegeheim.
Wie hoch ist die Kurbeihilfe?
Die ARAG erstattet dem Versicherungsnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu 5.000 Euro. Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Was gilt für Rückkehr- und Übernachtungskosten?
Rückfahrtkosten werden bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bzw. bis zur Höhe eines Linienflugs in der Economy Class erstattet. Taxifahrten werden bis zu 100 Euro erstattet, Übernachtungen für höchstens drei Nächte bis zu je 75 Euro.
Wann übernimmt die ARAG eine psychologische Betreuung?
Die Kosten für bis zu zehn Sitzungen werden übernommen, wenn die versicherte Person aufgrund einer selbst erlittenen schweren Unfallverletzung, einer Schwerstverletzung bzw. eines Todesfalls einer nahestehenden Person oder eines Raubüberfalls oder einer Geiselnahme eine psychologische Betreuung benötigt.
Werden Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenkasse erstattet?
Ja. Wurden der versicherten Person von der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen gemäß § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch für eine wegen des Unfalls medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung in Rechnung gestellt, wird die Krankenhaus-Zuzahlung in Höhe des Betrags erstattet.