Der Tarif Premium der ARAG Unfallversicherung erweitert den Basisschutz um verlängerte Fristen für die Invaliditätsfeststellung, einen Reha-Manager mit Kostengrenze, eine Versehensklausel beim Berufswechsel sowie eine Beitragsbefreiung im Todesfall für mitversicherte Kinder und Erwachsene.
4.1 Fristverlängerung bei der Invaliditätsleistungsanmeldung und -feststellung (24/36/36)
Abweichend von Teil A Ziffer 2.1.1.1 und Teil B Ziffer 4.1 muss die Invalidität:
- innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
- innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und
- innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden.
4.2 Fristunterbrechung bei Verschuldung durch den behandelnden Arzt
Ergänzend zu Teil A Ziffer 2.1.1.1 gelten die Fristen für die Feststellung und Geltendmachung als eingehalten.
4.3 Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen ab 60 Prozent
Abweichend von Teil A Ziffer 3.2 unterbleibt die Leistungskürzung.
Diese Bestimmung entfällt zum Ablauf des Versicherungsjahres.
4.4 Versehentliche Anzeigepflichtverletzung bei Berufswechsel (Versehensklausel)
Abweichend von Teil A Ziffer 5.3.1 beeinträchtigt ein versehentliches Unterlassen einer Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit unsere Leistungspflicht nicht.
Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich.
4.5 ARAG Reha-Manager
In Erweiterung zu Teil B Ziffer 3.4 sind die maximalen Kosten auf insgesamt 30.000 Euro je Unfallereignis begrenzt.
4.6 Umstellung des Kindertarifs auf den Erwachsenentarif ab dem 25. Lebensjahr in der Unfallversicherung „Premium“
Abweichend von Teil A Ziffer 5.1.1 erfolgt die Umstellung auf den Erwachsenentarif zum Ablauf des Versicherungsjahres.
4.7 Beitragsbefreiung der versicherten Kinder und erwachsenen Personen bei Tod
4.7.1 Voraussetzung für die Leistung
Abweichend von Teil A Ziffer 10.7 gilt die beitragsfreie Weiterführung für den ungekündigten Vertrag auch dann:
- versterben sollten und beim Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Beitragsbefreiung gilt auch dann
- in die Pflegestufe II oder III im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (§§ 14
- einen Unfall erleiden
Den Versicherungsschutz für den eigenen Vertragsteil setzen wir auf Ihren Wunsch außer Kraft.
4.7.2 Dauer der beitragsfreien Weiterführung für mitversicherte Kinder
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Kinder und die des mitversicherten Lebenspartners werden mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen
oder III oder der Feststellung des Invaliditätsgrads von mindestens 50 Prozent gültig waren
Erfüllt der mitversicherte Ehegatte/Lebenspartner die unter Teil D Ziffer 4.7.1 genannten Voraussetzungen
4.7.3 Dauer der Weiterführung für die mitversicherten erwachsenen Personen
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten erwachsenen Personen wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Premium ergänzt die Unfallversicherung „Basis“ um zusätzliche Erweiterungen. Dazu zählen längere Fristen für die Feststellung und Meldung einer Invalidität, eine mögliche Fristunterbrechung bei einem Verschulden des behandelnden Arztes sowie Regelungen zur Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen. Hinzu kommen eine Versehensklausel beim Berufswechsel, der ARAG Reha-Manager mit einer Kostenobergrenze, die Umstellung vom Kinder- auf den Erwachsenentarif und eine Beitragsbefreiung im Todesfall für mitversicherte Kinder und Erwachsene. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Fristen gelten im Tarif Premium für die Invalidität?
Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten, innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall geltend gemacht werden.
Wie hoch sind die Kosten des ARAG Reha-Managers begrenzt?
Die maximalen Kosten sind auf insgesamt 30.000 Euro je Unfallereignis begrenzt.
Was passiert bei einer versehentlichen Anzeigepflichtverletzung beim Berufswechsel?
Ein versehentliches Unterlassen einer Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit beeinträchtigt die Leistungspflicht nicht. Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich.
Wann erfolgt die Umstellung vom Kinder- auf den Erwachsenentarif?
Abweichend von Teil A Ziffer 5.1.1 erfolgt die Umstellung auf den Erwachsenentarif ab dem 25. Lebensjahr zum Ablauf des Versicherungsjahres.