In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt folgendes für In welchen Ländern sind Sie versichert?:
Hier gilt Ihr Versicherungsschutz:
(1) Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
• in Europa
• in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
• auf den Kanarischen Inseln
• auf Madeira
• auf den Azoren
• Ausnahme: Im Steuer-, Sozialund Opfer-Rechtsschutz, im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, im Eheund im Unterhalts-Rechtsschutz und im Erb-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz ausschließlich bei Zuständigkeit eines deutschen Gerichts (siehe § 2 e, f, g bb, l, m und n, § 26 p Absatz 4 m und o).
(2) Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 tragen wir die Kosten bis zu den im Versicherungsschein genannten Höchstbeträgen in folgenden Fällen:
a) Der Versicherungsfall tritt während eines bis zu einem Jahr dauernden Aufenthalts ein. Im Aktiv-Rechtsschutz Premium nach § 26 p kann der Versicherungsfall auch während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein.
b) Es besteht Streit aus einem privaten Vertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde.
c) Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Absatz 1).
d) Ausnahmen:
• Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
• Sie haben den Aktiv-Rechtsschutz Basis (§ 26 b) oder den Aktiv-Rechtsschutz Basis für Selbstständige (§ 28 b) versichert.
2 Versicherungsverhältnis
Dokumentversion: 2024.05
Hier gilt Ihr Versicherungsschutz:
(1) Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
• in Europa
• in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
• auf den Kanarischen Inseln
• auf Madeira
• auf den Azoren
• Ausnahme: Im Steuer-, Sozialund Opfer-Rechtsschutz, im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, im Eheund im Unterhalts-Rechtsschutz und im Erb-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz ausschließlich bei Zuständigkeit eines deutschen Gerichts (siehe § 2 e, f, g bb, l, m und n, § 26 p Absatz 4 m und o).
(2) Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 tragen wir die Kosten bis zu den im Versicherungsschein genannten Höchstbeträgen in folgenden Fällen:
a) Der Versicherungsfall tritt während eines bis zu einem Jahr dauernden Aufenthalts ein. Im Aktiv-Rechtsschutz Premium nach § 26 p kann der Versicherungsfall auch während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein.
b) Es besteht Streit aus einem privaten Vertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde.
c) Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Absatz 1).
d) Ausnahmen:
• Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
• Sie haben den Aktiv-Rechtsschutz Basis (§ 26 b) oder den Aktiv-Rechtsschutz Basis für Selbstständige (§ 28 b) versichert.
2 Versicherungsverhältnis
Dokumentversion: 2024.05