In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt folgendes für Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Premium:
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
a) Eigentümer
b) Vermieter
c) Verpächter
d) Mieter
e) Pächter
f) Nutzungsberechtigter
Die Eigenschaften und das Grundstück, die Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst
Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)
Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht (§ 2 d) für Vertragsstreitigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem
versicherten Wohn-/Gewerbeobjekt stehen, zum Beispiel:
Handwerkerrechnungen, Streitigkeiten mit Dienstleistern (Hausmeister, Reinigungsfirma, Gärtner), Verträge mit Versorgern, Versicherungsverträge, Vertrag mit Hausverwalter (sofern kein Arbeitsvertrag)
Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2g bb)
Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n)
ARAG JuraTel® (Sonderbedingung 10)
Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 a)
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.
Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
Leistungsupdate-Garantie (Klausel 8)
(3) Der Versicherungsschutz umfasst auch
a) den Bauherren-Rechtsschutz
in der Eigenschaft als Bauherr von auch bisher nicht versicherten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
• dem Erwerb des Baugrundstücks,
• der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
• baubehördlich genehmigungs-/anzeigepflichtigen Veränderungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d und Absatz 2 f. Die Versicherungssumme beträgt insgesamt 10.000 Euro pro Vertragslaufzeit.
Ausnahmen: Versicherungsschutz besteht nicht für
• Streitigkeiten aus der Finanzierung,
• die Beteiligung an Immobilienfonds.
(Beispiele für den Bauherren-Rechtsschutz: Sie streiten mit der Bauantragsbehörde, dem Bauträger, dem Handwerker, dem Architekten oder es wird gegen Sie wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung wegen unzureichender Sicherung der Baustelle ermittelt.)
b) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungsund Flurbereinigungsverfahren. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 2 m.
c) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einmaligen Erschließungsund sonstigen Anliegerabgaben. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 2 j.
Für b und c beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall 30.000 Euro. Anspruch auf Versicherungsschutz besteht jeweils nach Eintritt eines Versicherungsfalls nach § 4 Absätze 1 d, 2 und 3.
(4) Für Eigentümer/Vermieter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn KilowattPeak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
(5) Für Vermieter/Verpächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
a) Online-Forderungsmanagement (Sonderbedingung 11) für die Einziehung von Forderungen aus der
Vermietung/Verpachtung von Wohn-/Gewerbeeinheiten
b) Kostenschutz für Übergabeprotokolle
Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen je versicherter Wohnoder Gewerbeeinheit in Deutschland pro Kalenderjahr, für Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzte Einheiten bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ziehen wir in diesen Fällen nicht ab.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Mieter bzw. Vermieter das Übergabeprotokoll.)
(6) Für Mieter/Pächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Kostenschutz für Übergabeprotokolle
Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen vor Ort je versicherter Wohnoder Gewerbeeinheit in Deutschland pro Kalenderjahr, für Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzte Einheiten bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Mieter bzw. Vermieter das Übergabeprotokoll.)
(7) Für Eigentümer umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
• die vorübergehende Vermietung von bis zu acht Betten an Feriengäste,
• die Vermietung einer Einliegerwohnung im von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus.
(8) Vermieter können vereinbaren, dass der Versicherungsschutz um den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) erweitert wird.
Dokumentversion: 2024.05
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
a) Eigentümer
b) Vermieter
c) Verpächter
d) Mieter
e) Pächter
f) Nutzungsberechtigter
Die Eigenschaften und das Grundstück, die Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst
Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)
Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht (§ 2 d) für Vertragsstreitigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem
versicherten Wohn-/Gewerbeobjekt stehen, zum Beispiel:
Handwerkerrechnungen, Streitigkeiten mit Dienstleistern (Hausmeister, Reinigungsfirma, Gärtner), Verträge mit Versorgern, Versicherungsverträge, Vertrag mit Hausverwalter (sofern kein Arbeitsvertrag)
Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2g bb)
Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n)
ARAG JuraTel® (Sonderbedingung 10)
Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 a)
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.
Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
Leistungsupdate-Garantie (Klausel 8)
(3) Der Versicherungsschutz umfasst auch
a) den Bauherren-Rechtsschutz
in der Eigenschaft als Bauherr von auch bisher nicht versicherten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
• dem Erwerb des Baugrundstücks,
• der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
• baubehördlich genehmigungs-/anzeigepflichtigen Veränderungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d und Absatz 2 f. Die Versicherungssumme beträgt insgesamt 10.000 Euro pro Vertragslaufzeit.
Ausnahmen: Versicherungsschutz besteht nicht für
• Streitigkeiten aus der Finanzierung,
• die Beteiligung an Immobilienfonds.
(Beispiele für den Bauherren-Rechtsschutz: Sie streiten mit der Bauantragsbehörde, dem Bauträger, dem Handwerker, dem Architekten oder es wird gegen Sie wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung wegen unzureichender Sicherung der Baustelle ermittelt.)
b) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungsund Flurbereinigungsverfahren. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 2 m.
c) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einmaligen Erschließungsund sonstigen Anliegerabgaben. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 2 j.
Für b und c beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall 30.000 Euro. Anspruch auf Versicherungsschutz besteht jeweils nach Eintritt eines Versicherungsfalls nach § 4 Absätze 1 d, 2 und 3.
(4) Für Eigentümer/Vermieter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn KilowattPeak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
(5) Für Vermieter/Verpächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
a) Online-Forderungsmanagement (Sonderbedingung 11) für die Einziehung von Forderungen aus der
Vermietung/Verpachtung von Wohn-/Gewerbeeinheiten
b) Kostenschutz für Übergabeprotokolle
Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen je versicherter Wohnoder Gewerbeeinheit in Deutschland pro Kalenderjahr, für Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzte Einheiten bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ziehen wir in diesen Fällen nicht ab.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Mieter bzw. Vermieter das Übergabeprotokoll.)
(6) Für Mieter/Pächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Kostenschutz für Übergabeprotokolle
Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen vor Ort je versicherter Wohnoder Gewerbeeinheit in Deutschland pro Kalenderjahr, für Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzte Einheiten bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Mieter bzw. Vermieter das Übergabeprotokoll.)
(7) Für Eigentümer umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
• die vorübergehende Vermietung von bis zu acht Betten an Feriengäste,
• die Vermietung einer Einliegerwohnung im von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus.
(8) Vermieter können vereinbaren, dass der Versicherungsschutz um den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) erweitert wird.
Dokumentversion: 2024.05