In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt folgendes für Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort:
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
a) Eigentümer
b) Vermieter
c) Verpächter
d) Mieter
e) Pächter
f) Nutzungsberechtigter
Die Eigenschaften und das Grundstück, die Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst
Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)
Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
ARAG JuraTel® (Sonderbedingung 10)
Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 a)
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.
Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
Leistungsupdate-Garantie (Klausel 8)
(3) Für Vermieter/Verpächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
Online-Forderungsmanagement (Sonderbedingung 11) für die Einziehung von Forderungen aus der
Vermietung/Verpachtung von Wohn-/Gewerbeeinheiten
(4) Für Eigentümer/Vermieter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb (das heißt: Einspeiserisiko, nicht, Anschaffung, Installation) einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
(5) Vermieter können vereinbaren, dass der Versicherungsschutz um den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) erweitert wird.
Dokumentversion: 2024.05
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
a) Eigentümer
b) Vermieter
c) Verpächter
d) Mieter
e) Pächter
f) Nutzungsberechtigter
Die Eigenschaften und das Grundstück, die Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst
Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)
Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
ARAG JuraTel® (Sonderbedingung 10)
Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 a)
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.
Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
Leistungsupdate-Garantie (Klausel 8)
(3) Für Vermieter/Verpächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
Online-Forderungsmanagement (Sonderbedingung 11) für die Einziehung von Forderungen aus der
Vermietung/Verpachtung von Wohn-/Gewerbeeinheiten
(4) Für Eigentümer/Vermieter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich
Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb (das heißt: Einspeiserisiko, nicht, Anschaffung, Installation) einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
(5) Vermieter können vereinbaren, dass der Versicherungsschutz um den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) erweitert wird.
Dokumentversion: 2024.05