In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt folgendes für Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten:
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
a) Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
b) Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie zum Beispiel Erschütterungen) an Grundstücken und Gebäuden.
(2)
d)
aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen,
cc) der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter d genannten Vorhaben haben Sie keinen Rechtsschutz.
a)
• Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.)
Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.)
• Sie wollen Unterlassungsansprüche geltend machen oder abwehren.
Ausnahme: Der Unterlassungsanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
b) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeitsoder Dienstrecht (zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
c) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterund Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
e) Streitigkeiten aus dem Kartelloder sonstigen Wettbewerbsrecht.
(3)
f)
Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen.
Als Kapitalanlagen gelten nicht:
• Güter zum eigenen Geoder Verbrauch;
• Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen;
• sowie
aa) Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeldund Tagesgeldkonten,
bb) Sparverträge,
cc) Lebensund Rentenversicherungen, auch fondgebundene Versicherungen dieser Art,
dd) Geldanlagen aus vermögenswirksamen Leistungen oder in steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.
g) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
• Spieloder Wettverträgen;
• Gewinnzusagen.
h) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaftsund Erbrechts.
Ausnahme:
Sie haben Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k, Rechtsschutz in Ehesachen nach § 2 l, Rechtsschutz in Unterhaltssachen nach § 2 m oder Erb-Rechtsschutz nach § 26 p Absatz 4 m vereinbart.
i) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
j) Streitigkeiten wegen
• der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen;
• Erschließungsund sonstiger Anliegerabgaben.
Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.
k) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
aa) vor Verfassungsgerichten oder
bb) vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof). Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
l) Jede Interessenwahrnehmung
aa) im ursächlichen Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (zum Beispiel: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs als Folge Ihres Insolvenzantrags),
bb) für Sie als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines anderen; ausgenommen hiervon ist die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.
m) Streitigkeiten
• in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten sowie
• in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
n) In Ordnungswidrigkeitenund Verwaltungsverfahren wegen eines Parkoder Halteverstoßes, bei denen das deutsche Fahreignungsregister (FAER) keinen Eintrag in das Verkehrszentralregister vorsieht (Punktesystem), und darüber hinaus auch in Ordnungswidrigkeitenund Verwaltungsverfahren wegen eines Parkoder Halteverstoßes im Ausland.
o) In Asylund Ausländerrechtsverfahren.
p) In Verwaltungsverfahren,
• in denen es um Subventionsangelegenheiten geht; Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die ganz oder teilweise ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft oder sonstiger Gemeinwohlinteressen dienen sollen;
• die dem Schutz der Umwelt dienen;
• über die Vergabe von Studienplätzen.
q) Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.
a) Es bestehen Streitigkeiten
• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags;
• von Mitversicherten gegen Sie;
• von Mitversicherten untereinander; dies gilt nicht im Rechtsschutz in Ehesachen nach § 2 l.
b) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
Ausnahme: Das gilt nicht für den Anti-Stalking-Rechtsschutz im Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Premium nach
Dokumentversion: 2024.05
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
a) Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
b) Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie zum Beispiel Erschütterungen) an Grundstücken und Gebäuden.
(2)
d)
aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen,
cc) der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter d genannten Vorhaben haben Sie keinen Rechtsschutz.
a)
• Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.)
Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.)
• Sie wollen Unterlassungsansprüche geltend machen oder abwehren.
Ausnahme: Der Unterlassungsanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
b) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeitsoder Dienstrecht (zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
c) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterund Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
e) Streitigkeiten aus dem Kartelloder sonstigen Wettbewerbsrecht.
(3)
f)
Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen.
Als Kapitalanlagen gelten nicht:
• Güter zum eigenen Geoder Verbrauch;
• Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen;
• sowie
aa) Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeldund Tagesgeldkonten,
bb) Sparverträge,
cc) Lebensund Rentenversicherungen, auch fondgebundene Versicherungen dieser Art,
dd) Geldanlagen aus vermögenswirksamen Leistungen oder in steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.
g) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
• Spieloder Wettverträgen;
• Gewinnzusagen.
h) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaftsund Erbrechts.
Ausnahme:
Sie haben Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k, Rechtsschutz in Ehesachen nach § 2 l, Rechtsschutz in Unterhaltssachen nach § 2 m oder Erb-Rechtsschutz nach § 26 p Absatz 4 m vereinbart.
i) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
j) Streitigkeiten wegen
• der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen;
• Erschließungsund sonstiger Anliegerabgaben.
Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.
k) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
aa) vor Verfassungsgerichten oder
bb) vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof). Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
l) Jede Interessenwahrnehmung
aa) im ursächlichen Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (zum Beispiel: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs als Folge Ihres Insolvenzantrags),
bb) für Sie als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines anderen; ausgenommen hiervon ist die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.
m) Streitigkeiten
• in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten sowie
• in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
n) In Ordnungswidrigkeitenund Verwaltungsverfahren wegen eines Parkoder Halteverstoßes, bei denen das deutsche Fahreignungsregister (FAER) keinen Eintrag in das Verkehrszentralregister vorsieht (Punktesystem), und darüber hinaus auch in Ordnungswidrigkeitenund Verwaltungsverfahren wegen eines Parkoder Halteverstoßes im Ausland.
o) In Asylund Ausländerrechtsverfahren.
p) In Verwaltungsverfahren,
• in denen es um Subventionsangelegenheiten geht; Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die ganz oder teilweise ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft oder sonstiger Gemeinwohlinteressen dienen sollen;
• die dem Schutz der Umwelt dienen;
• über die Vergabe von Studienplätzen.
q) Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.
a) Es bestehen Streitigkeiten
• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags;
• von Mitversicherten gegen Sie;
• von Mitversicherten untereinander; dies gilt nicht im Rechtsschutz in Ehesachen nach § 2 l.
b) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
Ausnahme: Das gilt nicht für den Anti-Stalking-Rechtsschutz im Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Premium nach
Dokumentversion: 2024.05