In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt folgendes für Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen (Differenzdeckung):
(1) Sie können zu Ihrem Aktiv-Rechtsschutz Komfort, Basis oder Premium nach §§ 26, 26 b oder 26 p oder zu Ihrem AktivRechtsschutz Komfort, Basis oder Premium für Selbstständige nach §§ 28, 28 b oder 28 p eine Differenzdeckung beantragen. Diese besteht bereits ab dem auf diesen Antrag folgenden Tag und zwar ohne Wartezeit.
(2) Differenzdeckung bedeutet: Sie haben bei uns Versicherungsschutz für Leistungen, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
(3) Die Beiträge für die Fremdversicherungsverträge, die Sie zum Zeitpunkt unseres Vertragsabschlusses entrichten, werden bis zu deren Beendigung anteilsmäßig berücksichtigt. Die Dauer ist auf drei Jahre ab Versicherungsbeginn begrenzt.
(4) Der Umfang der Differenzdeckung wird aus den vereinbarten Entschädigungs-, Kosten-, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Bedingungen ermittelt, wobei die Leistungen insgesamt nicht höher sein können als der tatsächlich eingetretene Schaden.
(5) Eine nach Abschluss unseres Vertrags vorgenommene Änderung bestehender Fremdversicherungsverträge bewirkt keine Erweiterung der Differenzdeckung.
(6) Leistet ein Fremdversicherer ganz oder teilweise nicht, weil Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren, erweitert sich dadurch die Differenzdeckung nicht. Dies gilt auch, wenn eine Obliegenheit verletzt wurde oder der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde,
(7) Sobald die Fremdversicherungsverträge (zum Beispiel durch Kündigung) enden, besteht Versicherungsschutz im mit uns vereinbarten Rahmen nur dann, wenn Sie uns hierüber rechtzeitig informiert und die von uns daraufhin ausgestellte Beitragsrechnung bezahlt haben.
(8) Die Regeln über die Differenzdeckung finden keine Anwendung auf
• Rechtsschutz in Ehesachen nach § 2 l
• Rechtsschutz in Unterhaltssachen nach § 2 m
• Erweiterter Straf-Rechtsschutz nach der Sonderbedingung 1
• ARAG webaktiv Basis, Komfort und Premium nach den Sonderbedingungen 12, 12 a, 12 b
• ARAG JuraCheck® und ARAG JuraCheck® Plus nach den Sonderbedingungen 13, 14
• ARAG webaktiv Basis, Komfort und Premium für Selbstständige nach den Sonderbedingungen15, 15 a, 15 b
• ARAG JuraCheck® und ARAG JuraCheck® Plus für Selbstständige nach den Sonderbedingungen 16 und 17
(9) In den Fällen, in denen die Differenzdeckung nicht zur Anwendung kommt, gelten §§ 78, 79 VVG.
Dokumentversion: 2024.05
(1) Sie können zu Ihrem Aktiv-Rechtsschutz Komfort, Basis oder Premium nach §§ 26, 26 b oder 26 p oder zu Ihrem AktivRechtsschutz Komfort, Basis oder Premium für Selbstständige nach §§ 28, 28 b oder 28 p eine Differenzdeckung beantragen. Diese besteht bereits ab dem auf diesen Antrag folgenden Tag und zwar ohne Wartezeit.
(2) Differenzdeckung bedeutet: Sie haben bei uns Versicherungsschutz für Leistungen, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
(3) Die Beiträge für die Fremdversicherungsverträge, die Sie zum Zeitpunkt unseres Vertragsabschlusses entrichten, werden bis zu deren Beendigung anteilsmäßig berücksichtigt. Die Dauer ist auf drei Jahre ab Versicherungsbeginn begrenzt.
(4) Der Umfang der Differenzdeckung wird aus den vereinbarten Entschädigungs-, Kosten-, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Bedingungen ermittelt, wobei die Leistungen insgesamt nicht höher sein können als der tatsächlich eingetretene Schaden.
(5) Eine nach Abschluss unseres Vertrags vorgenommene Änderung bestehender Fremdversicherungsverträge bewirkt keine Erweiterung der Differenzdeckung.
(6) Leistet ein Fremdversicherer ganz oder teilweise nicht, weil Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren, erweitert sich dadurch die Differenzdeckung nicht. Dies gilt auch, wenn eine Obliegenheit verletzt wurde oder der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde,
(7) Sobald die Fremdversicherungsverträge (zum Beispiel durch Kündigung) enden, besteht Versicherungsschutz im mit uns vereinbarten Rahmen nur dann, wenn Sie uns hierüber rechtzeitig informiert und die von uns daraufhin ausgestellte Beitragsrechnung bezahlt haben.
(8) Die Regeln über die Differenzdeckung finden keine Anwendung auf
• Rechtsschutz in Ehesachen nach § 2 l
• Rechtsschutz in Unterhaltssachen nach § 2 m
• Erweiterter Straf-Rechtsschutz nach der Sonderbedingung 1
• ARAG webaktiv Basis, Komfort und Premium nach den Sonderbedingungen 12, 12 a, 12 b
• ARAG JuraCheck® und ARAG JuraCheck® Plus nach den Sonderbedingungen 13, 14
• ARAG webaktiv Basis, Komfort und Premium für Selbstständige nach den Sonderbedingungen15, 15 a, 15 b
• ARAG JuraCheck® und ARAG JuraCheck® Plus für Selbstständige nach den Sonderbedingungen 16 und 17
(9) In den Fällen, in denen die Differenzdeckung nicht zur Anwendung kommt, gelten §§ 78, 79 VVG.
Dokumentversion: 2024.05