In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt folgendes für Vereins-Rechtsschutz:
(1) Sie haben Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)
Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)
Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
allerdings abweichend von § 2 e nur für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
vor deutschen Finanzund Verwaltungsgerichten,
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 f) allerdings abweichend von § 2 f nur für die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten,
Disziplinarund Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)
Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
(3) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als
• Eigentümer
• Halter
• Erwerber
• Mieter
• Leasingnehmer
• Fahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrnehmen. Verkehrsund Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem Extra-Baustein zu versichern.
Dokumentversion: 2024.05
(1) Sie haben Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)
Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)
Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
allerdings abweichend von § 2 e nur für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
vor deutschen Finanzund Verwaltungsgerichten,
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 f) allerdings abweichend von § 2 f nur für die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten,
Disziplinarund Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)
Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
(3) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als
• Eigentümer
• Halter
• Erwerber
• Mieter
• Leasingnehmer
• Fahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrnehmen. Verkehrsund Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem Extra-Baustein zu versichern.
Dokumentversion: 2024.05