In der Tierkrankenversicherung der ARAG gelten im Tarif TierProtect OP klare Wartezeiten: bei Krankheit 1 Monat, bei besonderen Erkrankungen und Operationen 6 Monate. Für Unfälle, VorsorgePlus, Kastration, Sterilisation und die Tierarzt-Hotline entfällt die Wartezeit ganz.
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit als vereinbart:
Die Wartezeit beträgt 1 Monat.
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 5.1.3):
Hier besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach dem Zeitpunkt.
Es besteht keine Wartezeit bei Versicherungsfällen:
- aufgrund von Unfällen
- bei Leistungen im Rahmen von VorsorgePlus (siehe Ziffer 5.2)
- bei Kastration/Sterilisation und
- bei der Tierarzt-Hotline.
Darüber hinaus besteht keine Wartezeit.
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss des Tarifs greift der Schutz nicht sofort für alle Fälle. Bei Krankheiten musst du zunächst einen Monat abwarten, bei bestimmten besonderen Erkrankungen und Operationen sind es sechs Monate. Für Unfälle sowie einige weitere Leistungen gilt der Schutz dagegen ohne Wartezeit.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Wartezeit bei Krankheit?
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit von 1 Monat.
Welche Wartezeit gilt bei besonderen Erkrankungen und Operationen?
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 5.1.3) besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Gibt es bei Unfällen eine Wartezeit?
Nein. Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht keine Wartezeit.
Für welche weiteren Leistungen entfällt die Wartezeit?
Keine Wartezeit besteht bei Leistungen im Rahmen von VorsorgePlus (siehe Ziffer 5.2), bei Kastration/Sterilisation sowie bei der Tierarzt-Hotline.