Die Tierkrankenversicherung der ARAG regelt im Tarif TierProtect OP, wie mit Kosten für Behandlungen umgegangen wird, wenn der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland eintritt. Erfahren Sie, worauf Sie beim Auslandsaufenthalt mit Ihrem Tier achten sollten.
Kosten für Behandlungen im Ausland im Tarif TierProtect OP:
Tritt der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland ein.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung betrifft die Situation, dass Ihr Tier während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts behandelt werden muss. Der Tarif TierProtect OP der ARAG bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Kosten für Behandlungen im Ausland. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Sind Behandlungen im Ausland im Tarif TierProtect OP berücksichtigt?
Der Tarif TierProtect OP der ARAG enthält eine Regelung für Kosten für Behandlungen im Ausland, wenn der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland eintritt.
Für welche Art von Auslandsaufenthalt gilt diese Regelung?
Die Regelung greift, wenn der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland eintritt.
In welchem Tarif ist diese Regelung enthalten?
Die Regelung ist im Tarif TierProtect OP der Tierkrankenversicherung der ARAG enthalten.
Welche konkreten Bedingungen gelten für Behandlungen im Ausland?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die Bedingungen des Tarifs TierProtect OP.