In der Tierkrankenversicherung TierProtect OP der ARAG werden die Vergütungen des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes erstattet. Tierarzt und Tierklinik sind frei wählbar, und auch die Notdienstgebühr wird nach GOT übernommen – vorausgesetzt, die Behandlung ist medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig.
Erstattung der Tierarzt-Vergütung:
Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Versicherungsfall gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Sie können den Tierarzt bzw. die Tierklinik frei wählen. Andere Gebührenordnungen (zum Beispiel klinikeigene) können nicht berücksichtigt werden.
Notdienstgebühr:
Wir erstatten die Notdienstgebühr nach der GOT.
Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass die Behandlung ist:
- medizinisch notwendig
- zweckmäßig
- angemessen
- verhältnismäßig
Was bedeutet das konkret?
Kosten für die tierärztliche Behandlung werden auf Grundlage der offiziellen Gebührenordnung für Tierärzte erstattet, und zwar bis zum Vierfachen des Gebührensatzes. Sie entscheiden selbst, zu welchem Tierarzt oder in welche Tierklinik Sie gehen. Auch die Gebühr für einen Notdienst wird berücksichtigt. Damit die Kosten übernommen werden, muss die Behandlung sinnvoll und erforderlich sein.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Tierarztkosten erstattet?
Die Vergütungen des Tierarztes werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Versicherungsfall gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes erstattet.
Kann ich meinen Tierarzt oder meine Tierklinik frei wählen?
Ja, Sie können den Tierarzt bzw. die Tierklinik frei wählen. Andere Gebührenordnungen, zum Beispiel klinikeigene, können jedoch nicht berücksichtigt werden.
Wird auch die Notdienstgebühr übernommen?
Ja, die Notdienstgebühr wird nach der GOT erstattet.
Welche Voraussetzungen muss die Behandlung erfüllen?
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig ist.