Bei einer Operation übernimmt die ARAG Tierkrankenversicherung im Tarif TierProtect OP die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten – von der Vorbehandlung über den chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose oder Sedierung bis zur Nachbehandlung und Medikamenten. Erfahren Sie, welche Leistungen rund um die OP Ihres Tieres abgesichert sind.
Bei einer Operation ersetzen wir die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten:
- die Vorbehandlungen vor der Operation
- den chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose/Sedierung inkl. Verbrauchsmaterialien
- in Deutschland zugelassene und vom Tierarzt verordnete Tierarzneimittel und Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien nach einer Operation
- die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik im Zusammenhang mit der Operation
- die Nachbehandlung (zum Beispiel Wundversorgung)
Verstirbt Ihr versichertes Tier in der Narkose.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif TierProtect OP unterstützt Sie rund um eine Operation Ihres Tieres. Erstattet werden die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten – von der Vorbereitung über den Eingriff selbst bis zur Versorgung danach. Dazu zählen unter anderem die Vorbehandlung, der Eingriff unter Narkose oder Sedierung, benötigte Medikamente und Verbrauchsmaterialien, ein medizinisch notwendiger Klinikaufenthalt sowie die Nachbehandlung.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einer Operation ersetzt?
Ersetzt werden die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten, darunter die Vorbehandlungen vor der Operation, der chirurgische Eingriff unter Vollnarkose/Sedierung inklusive Verbrauchsmaterialien, verordnete Tierarzneimittel und Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien nach einer Operation, die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik im Zusammenhang mit der Operation und die Nachbehandlung.
Ist der Klinikaufenthalt mitversichert?
Ja, die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik im Zusammenhang mit der Operation wird ersetzt.
Werden auch Medikamente nach der Operation übernommen?
Ja, in Deutschland zugelassene und vom Tierarzt verordnete Tierarzneimittel und Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien nach einer Operation werden ersetzt.
Zählt die Nachbehandlung zu den erstattungsfähigen Kosten?
Ja, die Nachbehandlung gehört dazu, zum Beispiel die Wundversorgung.