In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif TierProtect OP als Versicherungsfall die medizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres. Der Versicherungsfall beginnt mit der Kenntnisnahme des gesundheitsverschlechternden Zustands und muss nach Beginn des Versicherungsschutzes sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Der Versicherungsfall ist das Ereignis:
Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres. Er beginnt mit der Kenntnisnahme des gesundheitsverschlechternden Zustands.
Ein gültiger Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Was bedeutet das konkret?
Für Sie als Tierhalter ist der Versicherungsfall der Moment, in dem eine medizinisch notwendige Operation Ihres Tieres ansteht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der gesundheitsverschlechternde Zustand bekannt wird. Damit Leistungen greifen, muss dieser Fall innerhalb der Vertragslaufzeit liegen – also nach dem Start des Versicherungsschutzes und noch vor dem Ende des Vertrages.
Häufige Fragen
Was gilt im Tarif TierProtect OP als Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres.
Wann beginnt der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall beginnt mit der Kenntnisnahme des gesundheitsverschlechternden Zustands.
Wann muss der Versicherungsfall eingetreten sein, damit er gültig ist?
Ein gültiger Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Ende des Vertrages eingetreten sein.