In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Elektronik folgendes für Versicherte Gefahren und Schäden:
1.1 Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder Ihre Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen haben. Führen Sie oder Ihr Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit;
b) Kurzschluss, Überstrom, Induktion oder Überspannung;
c) Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden, jedoch ohne Witterungseinflüsse (siehe Nr. 1.3 d);
d) vorsätzliche Beschädigung durch Dritte;
e) nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist/Garantie besteht Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, Gussoder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstättenoder Montagefehler (siehe Nr. 1.3 k).
1.2 Versicherungsschutz besteht nicht für Leistungen
a) die aufgrund von Service-, Justierungsund Reinigungsarbeiten notwendig werden;
b) die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schrammund Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden.
1.3 Wir leisten nicht für Schäden
a) durch Ihre vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen oder Ihres Repräsentanten;
b) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden und Ihnen bekannt waren;
c) durch normale Abnutzung (Verschleiß), dauernde Einflüsse des Betriebs, allmähliche Einwirkung insbesondere von Gasen, Dämpfen, Wärme oder Feuchtigkeit;
d) durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse;
e) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht von uns autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Geräts;
f) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungsoder Softwarefehler;
g) an Leuchtmitteln (Leuchtund Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Energiesparlampen) und Röhren und damit fest verbundenen Baugruppen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus;
h) Glasbruchschäden an Cerankochfeldern, sofern nicht das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat;
i) unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschäden;
j) die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsoder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, Innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch Kernenergie;
k) für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (zum Beispiel nach Gewährleistungsoder Garantiebestimmungen). Bestreiten diese ihre Eintrittspflicht, so leisten wir zunächst Entschädigung, soweit wir dazu bedingungsgemäß verpflichtet sind. Die Ansprüche gehen gemäß Teil A Nr. 14 (Übergang von Ersatzansprüchen) auf uns über;
l) durch Brand, Nutzwärmeschäden, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Blindgänger, Überschalldruckwellen, Rauch-/Rußschäden, Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, radioaktive Isotope, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach Einbruch (gemäß Teil A § 3 Nr. 4), Raub oder Plünderung, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel, Innere Unruhen, Streiks und Aussperrung;
m) die durch Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) sowie andere katastrophale Naturereignisse entstehen; ist der Beweis für einen dieser Ausschlüsse nicht zu erbringen, so genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist;
n) durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit Ihnen oder Ihrem Repräsentanten bekannt sein musste; wir leisten jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit unserer Zustimmung wenigstens behelfsmäßig repariert war.
1.4 Wir gewähren Ihnen insoweit keinen Versicherungsschutz, als dass Sie Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können (Subsidiarität).
Dokumentversion: 2021.11
1.1 Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder Ihre Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen haben. Führen Sie oder Ihr Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit;
b) Kurzschluss, Überstrom, Induktion oder Überspannung;
c) Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden, jedoch ohne Witterungseinflüsse (siehe Nr. 1.3 d);
d) vorsätzliche Beschädigung durch Dritte;
e) nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist/Garantie besteht Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, Gussoder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstättenoder Montagefehler (siehe Nr. 1.3 k).
1.2 Versicherungsschutz besteht nicht für Leistungen
a) die aufgrund von Service-, Justierungsund Reinigungsarbeiten notwendig werden;
b) die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schrammund Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden.
1.3 Wir leisten nicht für Schäden
a) durch Ihre vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen oder Ihres Repräsentanten;
b) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden und Ihnen bekannt waren;
c) durch normale Abnutzung (Verschleiß), dauernde Einflüsse des Betriebs, allmähliche Einwirkung insbesondere von Gasen, Dämpfen, Wärme oder Feuchtigkeit;
d) durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse;
e) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht von uns autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Geräts;
f) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungsoder Softwarefehler;
g) an Leuchtmitteln (Leuchtund Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Energiesparlampen) und Röhren und damit fest verbundenen Baugruppen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus;
h) Glasbruchschäden an Cerankochfeldern, sofern nicht das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat;
i) unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschäden;
j) die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsoder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, Innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch Kernenergie;
k) für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (zum Beispiel nach Gewährleistungsoder Garantiebestimmungen). Bestreiten diese ihre Eintrittspflicht, so leisten wir zunächst Entschädigung, soweit wir dazu bedingungsgemäß verpflichtet sind. Die Ansprüche gehen gemäß Teil A Nr. 14 (Übergang von Ersatzansprüchen) auf uns über;
l) durch Brand, Nutzwärmeschäden, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Blindgänger, Überschalldruckwellen, Rauch-/Rußschäden, Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, radioaktive Isotope, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach Einbruch (gemäß Teil A § 3 Nr. 4), Raub oder Plünderung, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel, Innere Unruhen, Streiks und Aussperrung;
m) die durch Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) sowie andere katastrophale Naturereignisse entstehen; ist der Beweis für einen dieser Ausschlüsse nicht zu erbringen, so genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist;
n) durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit Ihnen oder Ihrem Repräsentanten bekannt sein musste; wir leisten jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit unserer Zustimmung wenigstens behelfsmäßig repariert war.
1.4 Wir gewähren Ihnen insoweit keinen Versicherungsschutz, als dass Sie Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können (Subsidiarität).
Dokumentversion: 2021.11