In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Elektronik folgendes für Bildund Tontechnik, Telefonanlage:
5.1 Bildtechnik
Geräte der Gruppe Bildtechnik sind solche, die ausschließlich zur Wiedergabe und Aufnahme von Bildern, Filmen und Fernsehen genutzt werden.
Zu den Bildtechnikgeräten gehören
a) Wiedergabegeräte von Bild, insbesondere Fernseher, Bildschirm, Projektor, Beamer, DVD-/Video-/Blu-Ray-Player, Media-Player;
b) Aufnahmegeräte von Bild, insbesondere DVD-/Video-/Blu-Ray-Recorder, Videorecorder, Festplattenrecorder, digitale Kamera, Camcorder, Fotoapparate;
c) Übertragungsgeräte von Bild, insbesondere Satellitenschüssel, DVB-T-/DVB-S-Receiver, Decoder.
5.2 Tontechnik
Geräte der Gruppe Tontechnik sind solche, die ausschließlich der Umwandlung, Bearbeitung, Aufzeichnung (Speicherung) und Wiedergabe von akustischen Ereignissen (Schall) dienen.
Zu den Tontechnikgeräten gehören
a) Wiedergabegeräte von Ton, insbesondere Radio, Kassettenrekorder, CD-Player, MD-Player, Stereoanlage, MP3Player, (Schall-/USB-) Plattenspieler;
b) Aufnahmegeräte von Ton, insbesondere Mikrofon, digitale Magnetbänder, magneto-optische Digitalspeicher;
c) Regelgeräte von Ton, insbesondere A/D-Wandler, Klangregler, Regelverstärker, Verzögerer, Verstärker, Lautsprecher.
5.3 Telefonanlage
Eine Telefonanlage ist eine Vermittlungseinrichtung, die ein oder mehrere Endgeräte, wie zum Beispiel Telefon, Fax, Anrufbeantworter, sowohl untereinander als auch mit dem öffentlichen Telefonnetz verbindet. Mitversichert gelten Router, Modem, Splitter, NTBA.
5.4 Ausgenommen sind Geräte, die in Nr. 6 beschrieben sind.
Dokumentversion: 2021.11
5.1 Bildtechnik
Geräte der Gruppe Bildtechnik sind solche, die ausschließlich zur Wiedergabe und Aufnahme von Bildern, Filmen und Fernsehen genutzt werden.
Zu den Bildtechnikgeräten gehören
a) Wiedergabegeräte von Bild, insbesondere Fernseher, Bildschirm, Projektor, Beamer, DVD-/Video-/Blu-Ray-Player, Media-Player;
b) Aufnahmegeräte von Bild, insbesondere DVD-/Video-/Blu-Ray-Recorder, Videorecorder, Festplattenrecorder, digitale Kamera, Camcorder, Fotoapparate;
c) Übertragungsgeräte von Bild, insbesondere Satellitenschüssel, DVB-T-/DVB-S-Receiver, Decoder.
5.2 Tontechnik
Geräte der Gruppe Tontechnik sind solche, die ausschließlich der Umwandlung, Bearbeitung, Aufzeichnung (Speicherung) und Wiedergabe von akustischen Ereignissen (Schall) dienen.
Zu den Tontechnikgeräten gehören
a) Wiedergabegeräte von Ton, insbesondere Radio, Kassettenrekorder, CD-Player, MD-Player, Stereoanlage, MP3Player, (Schall-/USB-) Plattenspieler;
b) Aufnahmegeräte von Ton, insbesondere Mikrofon, digitale Magnetbänder, magneto-optische Digitalspeicher;
c) Regelgeräte von Ton, insbesondere A/D-Wandler, Klangregler, Regelverstärker, Verzögerer, Verstärker, Lautsprecher.
5.3 Telefonanlage
Eine Telefonanlage ist eine Vermittlungseinrichtung, die ein oder mehrere Endgeräte, wie zum Beispiel Telefon, Fax, Anrufbeantworter, sowohl untereinander als auch mit dem öffentlichen Telefonnetz verbindet. Mitversichert gelten Router, Modem, Splitter, NTBA.
5.4 Ausgenommen sind Geräte, die in Nr. 6 beschrieben sind.
Dokumentversion: 2021.11