In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Elektronik folgendes für Versicherte und nicht versicherte Sachen:
3.1 Versichert sind die sich in Ihrem oder einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befindlichen, eigengenutzten Anlagen und Geräte der jeweiligen Gerätegruppe, sofern diese versichert sind. Die Sicherungsübereignung wird dem Eigentum an der versicherten Sache in diesem Falle gleichgestellt. Versicherbar sind folgende Gerätegruppen:
a) Haushaltsgeräte,
b) Bildund Tontechnik, Telefonanlagen,
c) Unterhaltungsund Spieleelektronik.
3.2 Die Geräte gemäß Nr. 3.1 a) sind in der Leistungsvariante „Basis“ versichert. In der Leistungsvariante „Komfort“ sind zusätzlich Geräte gemäß Nr. 3.1 b), in der Leistungsvariante „Premium“ zusätzlich Geräte gemäß Nr. 3.1 c) versichert. Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
3.3 Versichert ist Ihr Interesse
Ist die versicherte Sache sicherungsübereignet, ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt.
Haben Sie die Sache einem Dritten unentgeltlich als Entleiher oder Verwahrer übergeben, so ist auch das Interesse dieses Dritten versichert.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Versicherung für fremde Rechnung (Teil A Nr. 12).
3.4 Nicht versichert sind
a) Gebäudebestandteile, Photovoltaikanlagen;
b) selbst fahrende Krankenfahrstühle, alle weiteren Elektrofahrzeuge, mit Ausnahme von Kinderspielzeugen;
c) medizinische Geräte (zum Beispiel Tensgeräte, Blutdruckmesser, Inhalationsgeräte, EKG);
d) Teile von Anlagen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
e) fremde Sachen, die nicht Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind;
f) ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Dokumentversion: 2021.11
3.1 Versichert sind die sich in Ihrem oder einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befindlichen, eigengenutzten Anlagen und Geräte der jeweiligen Gerätegruppe, sofern diese versichert sind. Die Sicherungsübereignung wird dem Eigentum an der versicherten Sache in diesem Falle gleichgestellt. Versicherbar sind folgende Gerätegruppen:
a) Haushaltsgeräte,
b) Bildund Tontechnik, Telefonanlagen,
c) Unterhaltungsund Spieleelektronik.
3.2 Die Geräte gemäß Nr. 3.1 a) sind in der Leistungsvariante „Basis“ versichert. In der Leistungsvariante „Komfort“ sind zusätzlich Geräte gemäß Nr. 3.1 b), in der Leistungsvariante „Premium“ zusätzlich Geräte gemäß Nr. 3.1 c) versichert. Batterien, Akkus und sonstige Ladungsspeicher sind mitversichert, sofern das versicherte Gerät einen versicherten Totalschaden erlitten hat.
3.3 Versichert ist Ihr Interesse
Ist die versicherte Sache sicherungsübereignet, ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt.
Haben Sie die Sache einem Dritten unentgeltlich als Entleiher oder Verwahrer übergeben, so ist auch das Interesse dieses Dritten versichert.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Versicherung für fremde Rechnung (Teil A Nr. 12).
3.4 Nicht versichert sind
a) Gebäudebestandteile, Photovoltaikanlagen;
b) selbst fahrende Krankenfahrstühle, alle weiteren Elektrofahrzeuge, mit Ausnahme von Kinderspielzeugen;
c) medizinische Geräte (zum Beispiel Tensgeräte, Blutdruckmesser, Inhalationsgeräte, EKG);
d) Teile von Anlagen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
e) fremde Sachen, die nicht Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen dauernd in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind;
f) ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Dokumentversion: 2021.11