In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Elektronik folgendes für Versicherte Kosten (Ersatz für Aufwendungen):
7.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere Weisung machen.
b) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind auf die Entschädigungsgrenze gemäß Nr. 8.7 begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
c) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
d) Wir haben den für die Aufwendungen gemäß Nr. 1 a) bis c) erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
7.2 Aufräumungs-, Dekontaminationsund Entsorgungskosten
a) Dies sind Kosten, die Sie infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens aufwenden müssen, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des Versicherungsorts befinden,
aa) aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren;
bb) zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallbeseitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen.
b) Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen in der Luft.
Nicht versichert sind ferner Ihre Aufwendungen aufgrund der Einliefererhaftung.
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen können.
7.3 Bewegungsund Schutzkosten
die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
7.4 Kosten für die Wiederherstellung von Daten
Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. Andere Daten sind nicht versichert.
7.5 Höchstentschädigung Kosten
Der Ersatz dieser Aufwendungen gemäß Nr. 7.1 bis 7.4 und die Entschädigung für versicherte Sachen sind zusammen auf die Entschädigungsgrenze gemäß Nr. 9.7 begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11
7.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere Weisung machen.
b) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind auf die Entschädigungsgrenze gemäß Nr. 8.7 begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
c) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
d) Wir haben den für die Aufwendungen gemäß Nr. 1 a) bis c) erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
7.2 Aufräumungs-, Dekontaminationsund Entsorgungskosten
a) Dies sind Kosten, die Sie infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens aufwenden müssen, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des Versicherungsorts befinden,
aa) aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren;
bb) zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallbeseitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen.
b) Nicht versichert sind jedoch Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässern, Kosten für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen in der Luft.
Nicht versichert sind ferner Ihre Aufwendungen aufgrund der Einliefererhaftung.
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen können.
7.3 Bewegungsund Schutzkosten
die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
7.4 Kosten für die Wiederherstellung von Daten
Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren. Andere Daten sind nicht versichert.
7.5 Höchstentschädigung Kosten
Der Ersatz dieser Aufwendungen gemäß Nr. 7.1 bis 7.4 und die Entschädigung für versicherte Sachen sind zusammen auf die Entschädigungsgrenze gemäß Nr. 9.7 begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11