In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Fahrraddiebstahl folgendes für Gegenstand der Versicherung/Versicherte Sachen:
Versichert sind Fahrräder mit und ohne Hilfsmotor (Pedelecs), soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, das mit diesen fest verbundene Zubehör und Fahrradanhänger. Die lose mit dem Fahrrad verbundene und regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind.
Die Gesamtentschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) maximal bis zu dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis. In der Fahrradkaskoversicherung sind nur die Fahrräder gemäß 5.1 und im Fahrrad-Schutzbrief die Fahrräder nach 6.2.3 versichert.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert sind Fahrräder mit und ohne Hilfsmotor (Pedelecs), soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, das mit diesen fest verbundene Zubehör und Fahrradanhänger. Die lose mit dem Fahrrad verbundene und regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind.
Die Gesamtentschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) maximal bis zu dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis. In der Fahrradkaskoversicherung sind nur die Fahrräder gemäß 5.1 und im Fahrrad-Schutzbrief die Fahrräder nach 6.2.3 versichert.
Dokumentversion: 2021.11