Mit dem Ergänzungstarif V100 der ARAG Krankenzusatzversicherung sichern gesetzlich Versicherte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ab: erstattet werden jeweils 100 Prozent der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Kosten, für Vorsorge bis 1.000 Euro und für Impfungen bis 200 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Tarif V100: Ergänzungstarif für GKV-Versicherte
Versicherungsfähigkeit:
Versicherungsfähig nach diesem Tarif sind Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben und kein Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
Leistungen
1. Vorsorgeuntersuchungen:
Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten.
Die erstattungsfähigen Maßnahmen sind dem Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 zu entnehmen.
Die Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 1.000 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
2. Schutzimpfungen:
Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für
- Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO),
- unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME),
- Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif V100 ergänzt den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Bleiben nach Zahlung der GKV noch Kosten für anerkannte Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen offen, übernimmt dieser Tarif den restlichen Betrag in voller Höhe. Für beide Bereiche gelten dabei eigene Höchstbeträge, die sich jeweils auf zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre beziehen.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif V100 abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben und kein Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
Wie viel wird für Vorsorgeuntersuchungen erstattet?
Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für ambulante Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen, begrenzt auf insgesamt 1.000 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Welche Schutzimpfungen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der STIKO, unabhängig davon Impfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Gibt es eine Höchstgrenze für Schutzimpfungen?
Ja. Die Erstattung für Schutzimpfungen ist auf insgesamt 200 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren beschränkt.
Wo finde ich die erstattungsfähigen Vorsorgemaßnahmen?
Die erstattungsfähigen Maßnahmen sind dem Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 zu entnehmen.