Die Krankenhauskosten-Zusatzversicherung der ARAG in den Tarifstufen 261 und 262 erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung die zusätzlichen Kosten für Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und für privatärztliche Leistungen zu 100 Prozent – ergänzt um Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung, Regelungen zu ambulanten Operationen sowie vor- und nachstationärer Behandlung.
Tarif 261, 262: Krankenhauskosten-Zusatzversicherung
Versicherungsfähig nach diesen Tarifen sind Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) oder auf Heilfürsorge haben, sowie Beihilfeberechtigte, deren beihilfefähige Aufwendungen auf eine Behandlung im Mehrbettzimmer begrenzt sind.
In Ergänzung zu (1) Teil II Absatz 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten die dort für die Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung dargestellten Regelungen entsprechend für die Beendigung des Anspruchs auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Insbesondere ist demnach die Beendigung des Anspruchs auf Heilfürsorge oder Beihilfe dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Leistungen
Nach Vorleistung durch die GKV oder andere Kostenträger werden in der Tarifstufe erstattet:
Tarifstufe 261 – Erstattung zu 100 Prozent:
- für Krankenhausleistungen, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet sind, die zusätzlichen Kosten für gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen,
- für Krankenhausleistungen, die nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet sind, die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und die zusätzlichen ärztlichen Leistungen.
Tarifstufe 262 – Erstattung zu 100 Prozent:
- für Krankenhausleistungen, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet sind, die zusätzlichen Kosten für gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen,
- für Krankenhausleistungen, die nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) berechnet sind, die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft im Zweibettzimmer und die zusätzlichen ärztlichen Leistungen.
Wird in der Tarifstufe 262 die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen, so werden die Kosten erstattet, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären.
Bei einer ambulanten Operation in einem nach den MB/KK anerkannten Krankenhaus, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 Prozent ersetzt. Erstattungsfähig sind nur Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind, sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung der GKV wird in Abzug gebracht.
Ferner werden in beiden Tarifstufen die nach Vorleistung durch die GKV oder andere Kostenträger verbleibenden Kosten einer im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Krankenhausbehandlung durchgeführten ambulanten Vor- oder Nachbehandlung im Krankenhaus zu 100 Prozent erstattet.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der GKV Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland gleichfalls erstattungsfähig. Ausgenommen von der Erstattung ist die von der GKV verlangte gesetzliche Zuzahlung.
Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung
Werden versicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen, wird als Ersatzleistung ein Krankenhaustagegeld (KHT) gezahlt. Im Einzelnen gilt (Leistungsstufen 261 / 262):
- Krankenhaustagegeld bei Unterbringung im Drei- und Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse): 26 / 16
- bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung: 16 / 16
- bei Verzicht auf sämtliche tariflichen Leistungen: 36 / 36
Kinder erhalten in Tarifstufe 262 jeweils die Hälfte, in Tarifstufe 261 jeweils 2/3 dieser Krankenhaustagegeld-Sätze.
Sofern Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, auf Heilfürsorge oder Beihilfe besteht, sind Originalrechnungen oder Duplikate mit einer Bestätigung des anderen Kostenträgers über die gezahlten Leistungen einzureichen. Die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge sind jeweils zuerst in Anspruch zu nehmen.
Lehnt die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger die Leistungen ab, werden die tariflichen Leistungen insoweit gezahlt, als sie bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung oder eines anderen Kostenträgers verblieben wären.
Was bedeutet das konkret?
Diese Zusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus. Zuerst zahlt die GKV, den verbleibenden Anteil für ein besseres Zimmer und für privatärztliche Behandlung übernimmt die Zusatzversicherung. Tarif 261 sieht dabei ein Ein- oder Zweibettzimmer vor, Tarif 262 ein Zweibettzimmer. Wer die Wahlleistungen nicht nutzt, erhält stattdessen ein Krankenhaustagegeld. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Tarif 261 und Tarif 262?
Tarif 261 erstattet die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, Tarif 262 die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft im Zweibettzimmer – jeweils zu 100 Prozent nach Vorleistung der GKV oder anderer Kostenträger.
Was passiert, wenn ich in Tarif 262 ein Einbettzimmer wähle?
Wird in der Tarifstufe 262 die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen, werden die Kosten erstattet, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären.
Was wird gezahlt, wenn ich die versicherten Leistungen nicht nutze?
Werden versicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen, wird als Ersatzleistung ein Krankenhaustagegeld (KHT) gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Tarifstufe und danach, ob nur auf privatärztliche Behandlung oder auf sämtliche tariflichen Leistungen verzichtet wird.
Wie viel Krankenhaustagegeld erhalten Kinder?
Kinder erhalten in Tarifstufe 262 jeweils die Hälfte und in Tarifstufe 261 jeweils 2/3 der genannten Krankenhaustagegeld-Sätze.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV, auf Heilfürsorge oder Beihilfe besteht, sind Originalrechnungen oder Duplikate mit einer Bestätigung des anderen Kostenträgers über die gezahlten Leistungen einzureichen. Die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge sind jeweils zuerst in Anspruch zu nehmen.
Dokumentversion: 2025.01