In der Krankenzusatzversicherung der ARAG gilt folgendes für Ergänzungstarif für GKV-Versicherte Tarif V100:
Tarif V100:
Ergänzungstarif für GKV-Versicherte
Versicherungsfähig nach diesem Tarif sind Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben und kein Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
Leistungen
1. Vorsorgeuntersuchungen
Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten.
Die erstattungsfähigen Maßnahmen sind dem Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 zu entnehmen.
Die Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 1.000 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
2. Schutzimpfungen
Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für
• Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO),
• unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME),
• Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Dokumentversion: 2025.01
Tarif V100:
Ergänzungstarif für GKV-Versicherte
Versicherungsfähig nach diesem Tarif sind Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben und kein Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
Leistungen
1. Vorsorgeuntersuchungen
Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten.
Die erstattungsfähigen Maßnahmen sind dem Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs V100 zu entnehmen.
Die Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 1.000 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
2. Schutzimpfungen
Erstattet werden 100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für
• Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO),
• unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME),
• Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Dokumentversion: 2025.01