In der Krankenzusatzversicherung der ARAG gilt folgendes für Krankentagegeld-Versicherung Tarif 37:
Tarif 37:
Krankentagegeld-Versicherung
Leistungen
Das Krankentagegeld wird in der vereinbarten Höhe vom ersten Leistungstag an für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfähigkeit oder bei einem Versicherungsfall gemäß § 1a Teil I der AVB für jeden Tag innerhalb der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag auch für Sonnund Feiertage gezahlt.
Das Krankentagegeld kann in Stufen von 1 Euro abgeschlossen werden.
Erster Leistungstag ist bei Tarif 37 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes (42 Tage Karenzzeit).
Die Karenzzeit gilt für jeden Versicherungsfall neu.
Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, die der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern bei der Fortzahlung des Entgelts berechtigterweise zusammenrechnet, werden auch hinsichtlich der Karenzzeit zusammengerechnet. Für Selbstständige gilt diese Bestimmung sinngemäß.
Dokumentversion: 2025.01
Tarif 37:
Krankentagegeld-Versicherung
Leistungen
Das Krankentagegeld wird in der vereinbarten Höhe vom ersten Leistungstag an für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfähigkeit oder bei einem Versicherungsfall gemäß § 1a Teil I der AVB für jeden Tag innerhalb der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag auch für Sonnund Feiertage gezahlt.
Das Krankentagegeld kann in Stufen von 1 Euro abgeschlossen werden.
Erster Leistungstag ist bei Tarif 37 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes (42 Tage Karenzzeit).
Die Karenzzeit gilt für jeden Versicherungsfall neu.
Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, die der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern bei der Fortzahlung des Entgelts berechtigterweise zusammenrechnet, werden auch hinsichtlich der Karenzzeit zusammengerechnet. Für Selbstständige gilt diese Bestimmung sinngemäß.
Dokumentversion: 2025.01