In der Unfallversicherung der ARAG gilt im Tarif Basis folgendes für ARAG Reha-Manager:
3.1 Voraussetzung für die Leistung
Voraussetzung für die Leistung ist eine nach ärztlicher Feststellung voraussichtlich zu erwartende dauerhaLe Einschränkung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 25 Prozent.
3.2 Art der Leistung
Der von uns beauLragte Reha-Manager berät die versicherte Person nach einem Unfall, auf Basis der individuellen Bedürfnisse, bei ihrer Rehabilitation und bei notwendigen Veränderungen im beruLichen, medizinischen und sozialen Bereich.
Während des gesamten Genesungsprozesses werden sämtliche Maßnahmen sowie der Versorgungsverlauf vom RehaManager kontinuierlich überwacht und sämtliche Beteiligte turnusmäßig informiert.
Dies geschieht durch Informationen und den Nachweis bzw. die Vermittlung fachkundiger Dienstleister sowie durch Koordination der Versorgungsmaßnahmen. Eine Haftung für die Leistung wird von der ARAG nicht übernommen.
3.2.1 Informationsdienstleistungen
Der Reha-Manager informiert zu Adressen und Erreichbarkeiten von beispielsweise
• qualifizierten Rehabilitationsberatern,
• Behindertenund Krankentransporten, Fahrdiensten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen, sozialen Einrichtungen, Fachärzten in Wohnungsnähe,
• Unternehmen für behindertengerechtes Bauen/Umbauen von Wohnungen, Häusern oder KraLfahrzeugen,
• Dienstleistern für Hausnotrufanlagen, Gartenhilfe, Kinderbetreuung, Reparaturund Hausmeisterdiensten, Anbietern von Wellnessund Gesundheitsreisen.
3.2.2 Organisationsdienstleistungen Der Reha-Manager
• sendet den Angehörigen der versicherten Person Formulare zur Patientenverfügung bzw. zur Vorsorgevollmacht zu,
• organisiert Unterstützung bei der Besorgung verschriebener Medikamente sowie bei Behördengängen,
• führt eine Bedürftigkeitsprüfung zur Inanspruchnahme möglicher mitversicherter ARAG Hilfsund Pflegeleistungen durch.
3.2.3 Medizinische Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei der Feststellung des individuellen Bedarfs und Organisation medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen (zum Beispiel Organisation von stationären Aufenthalten, Krankentransporten, PflegekräLen, Einholung von ärztlichen Zweitmeinungen).
3.2.4 BeruLiche Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei
• der Klärung, ob der zuvor ausgeübte Beruf wieder aufgenommen werden kann,
• der Arbeitsplatzsicherung: Herstellen von Kontakten zu (ehemaligen) Arbeitgebern, Familienmitgliedern (bereits involvierten), Ämtern und sozialen Einrichtungen sowie Anwälten und
• Umschulungen: Herstellen von Kontakten zu Personal-/Berufsberatern und Bildungsträgern sowie Schulen.
3.2.5 Soziale Rehabilitation
Der Reha-Manager informiert und schaL Kontakte zu beispielsweise
• Verbänden, Behörden, Institutionen, sozialen Einrichtungen und anderen Hilfen,
• Therapieberatern und -zentren,
• Psychologen sowie zu psychosozialen Diensten und Sozialtherapeuten.
Darüber hinaus unterstützt der Reha-Manager durch die Organisation von Informationen und Kontakten bei der Beantragung von Leistungen bei sozialen und gesetzlichen Einrichtungen.
3.2.6 Weitere Leistungen bei Kindern
Der Reha-Manager unterstützt durch Informationen, Kontakte und Vermittlung von
• spezialisierten Kindergärten/Schulen,
• Nachhilfebetreuungen/Tagesmüttern, Kinderkrankenschwestern,
• Elternbegleitungen und
• Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
bei versicherten Kindern, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3.3 Dauer der Leistung/Leistungsort
Die Leistung wird bis zu drei Jahre, vom Unfallereignis an gerechnet, erbracht.
Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
3.4 Entschädigungsgrenze
Die Leistungen des Reha-Managers sind insgesamt auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Etwaige Aufwendungen für Reha-Maßnahmen selbst werden nicht erstattet.
Dokumentversion: 2016.01
3.1 Voraussetzung für die Leistung
Voraussetzung für die Leistung ist eine nach ärztlicher Feststellung voraussichtlich zu erwartende dauerhaLe Einschränkung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 25 Prozent.
3.2 Art der Leistung
Der von uns beauLragte Reha-Manager berät die versicherte Person nach einem Unfall, auf Basis der individuellen Bedürfnisse, bei ihrer Rehabilitation und bei notwendigen Veränderungen im beruLichen, medizinischen und sozialen Bereich.
Während des gesamten Genesungsprozesses werden sämtliche Maßnahmen sowie der Versorgungsverlauf vom RehaManager kontinuierlich überwacht und sämtliche Beteiligte turnusmäßig informiert.
Dies geschieht durch Informationen und den Nachweis bzw. die Vermittlung fachkundiger Dienstleister sowie durch Koordination der Versorgungsmaßnahmen. Eine Haftung für die Leistung wird von der ARAG nicht übernommen.
3.2.1 Informationsdienstleistungen
Der Reha-Manager informiert zu Adressen und Erreichbarkeiten von beispielsweise
• qualifizierten Rehabilitationsberatern,
• Behindertenund Krankentransporten, Fahrdiensten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen, sozialen Einrichtungen, Fachärzten in Wohnungsnähe,
• Unternehmen für behindertengerechtes Bauen/Umbauen von Wohnungen, Häusern oder KraLfahrzeugen,
• Dienstleistern für Hausnotrufanlagen, Gartenhilfe, Kinderbetreuung, Reparaturund Hausmeisterdiensten, Anbietern von Wellnessund Gesundheitsreisen.
3.2.2 Organisationsdienstleistungen Der Reha-Manager
• sendet den Angehörigen der versicherten Person Formulare zur Patientenverfügung bzw. zur Vorsorgevollmacht zu,
• organisiert Unterstützung bei der Besorgung verschriebener Medikamente sowie bei Behördengängen,
• führt eine Bedürftigkeitsprüfung zur Inanspruchnahme möglicher mitversicherter ARAG Hilfsund Pflegeleistungen durch.
3.2.3 Medizinische Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei der Feststellung des individuellen Bedarfs und Organisation medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen (zum Beispiel Organisation von stationären Aufenthalten, Krankentransporten, PflegekräLen, Einholung von ärztlichen Zweitmeinungen).
3.2.4 BeruLiche Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei
• der Klärung, ob der zuvor ausgeübte Beruf wieder aufgenommen werden kann,
• der Arbeitsplatzsicherung: Herstellen von Kontakten zu (ehemaligen) Arbeitgebern, Familienmitgliedern (bereits involvierten), Ämtern und sozialen Einrichtungen sowie Anwälten und
• Umschulungen: Herstellen von Kontakten zu Personal-/Berufsberatern und Bildungsträgern sowie Schulen.
3.2.5 Soziale Rehabilitation
Der Reha-Manager informiert und schaL Kontakte zu beispielsweise
• Verbänden, Behörden, Institutionen, sozialen Einrichtungen und anderen Hilfen,
• Therapieberatern und -zentren,
• Psychologen sowie zu psychosozialen Diensten und Sozialtherapeuten.
Darüber hinaus unterstützt der Reha-Manager durch die Organisation von Informationen und Kontakten bei der Beantragung von Leistungen bei sozialen und gesetzlichen Einrichtungen.
3.2.6 Weitere Leistungen bei Kindern
Der Reha-Manager unterstützt durch Informationen, Kontakte und Vermittlung von
• spezialisierten Kindergärten/Schulen,
• Nachhilfebetreuungen/Tagesmüttern, Kinderkrankenschwestern,
• Elternbegleitungen und
• Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
bei versicherten Kindern, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3.3 Dauer der Leistung/Leistungsort
Die Leistung wird bis zu drei Jahre, vom Unfallereignis an gerechnet, erbracht.
Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
3.4 Entschädigungsgrenze
Die Leistungen des Reha-Managers sind insgesamt auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Etwaige Aufwendungen für Reha-Maßnahmen selbst werden nicht erstattet.
Dokumentversion: 2016.01