In der Unfallversicherung der ARAG gilt im Tarif Basis folgendes für Kündigung bei Pflegebedürftigkeit:
5.1 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Wird bei der versicherten Person eine dauernde Schweroder SchwerstpLegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (§§ 14, 15 SGB XI) ärztlich festgestellt, so können Sie rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
5.2 Beitragsrückerstattung
Wir erstattenden Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung.
Dokumentversion: 2016.01
5.1 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Wird bei der versicherten Person eine dauernde Schweroder SchwerstpLegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (§§ 14, 15 SGB XI) ärztlich festgestellt, so können Sie rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
5.2 Beitragsrückerstattung
Wir erstattenden Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung.
Dokumentversion: 2016.01