Nach einem Unfall unterstützt der ARAG Reha-Manager in der Unfallversicherung (Tarif Basis) versicherte Personen bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation – mit Informationen, Kontakten und Koordination der Versorgung, bis zu drei Jahre lang und begrenzt auf 10.000 Euro je Versicherungsfall.
3.1 Voraussetzung für die Leistung
Voraussetzung für die Leistung ist eine nach ärztlicher Feststellung voraussichtlich zu erwartende dauerhafte Einschränkung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 25 Prozent.
3.2 Art der Leistung
Der von uns beauftragte Reha-Manager berät die versicherte Person nach einem Unfall, auf Basis der individuellen Bedürfnisse, bei ihrer Rehabilitation und bei notwendigen Veränderungen im beruflichen, medizinischen und sozialen Bereich.
Während des gesamten Genesungsprozesses werden sämtliche Maßnahmen sowie der Versorgungsverlauf vom Reha-Manager kontinuierlich überwacht und sämtliche Beteiligte turnusmäßig informiert.
Dies geschieht durch Informationen und den Nachweis bzw. die Vermittlung fachkundiger Dienstleister sowie durch Koordination der Versorgungsmaßnahmen. Eine Haftung für die Leistung wird von der ARAG nicht übernommen.
3.2.1 Informationsdienstleistungen
Der Reha-Manager informiert zu Adressen und Erreichbarkeiten von beispielsweise
- qualifizierten Rehabilitationsberatern,
- Behinderten- und Krankentransporten, Fahrdiensten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen, sozialen Einrichtungen, Fachärzten in Wohnungsnähe,
- Unternehmen für behindertengerechtes Bauen/Umbauen von Wohnungen, Häusern oder Kraftfahrzeugen,
- Dienstleistern für Hausnotrufanlagen, Gartenhilfe, Kinderbetreuung, Reparatur- und Hausmeisterdiensten, Anbietern von Wellness- und Gesundheitsreisen.
3.2.2 Organisationsdienstleistungen
Der Reha-Manager
- sendet den Angehörigen der versicherten Person Formulare zur Patientenverfügung bzw. zur Vorsorgevollmacht zu,
- organisiert Unterstützung bei der Besorgung verschriebener Medikamente sowie bei Behördengängen,
- führt eine Bedürftigkeitsprüfung zur Inanspruchnahme möglicher mitversicherter ARAG Hilfs- und Pflegeleistungen durch.
3.2.3 Medizinische Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei der Feststellung des individuellen Bedarfs und Organisation medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen (zum Beispiel Organisation von stationären Aufenthalten, Krankentransporten, Pflegekräften, Einholung von ärztlichen Zweitmeinungen).
3.2.4 Berufliche Rehabilitation
Der Reha-Manager unterstützt bei
- der Klärung, ob der zuvor ausgeübte Beruf wieder aufgenommen werden kann,
- der Arbeitsplatzsicherung: Herstellen von Kontakten zu (ehemaligen) Arbeitgebern, Familienmitgliedern (bereits involvierten), Ämtern und sozialen Einrichtungen sowie Anwälten und
- Umschulungen: Herstellen von Kontakten zu Personal-/Berufsberatern und Bildungsträgern sowie Schulen.
3.2.5 Soziale Rehabilitation
Der Reha-Manager informiert und schafft Kontakte zu beispielsweise
- Verbänden, Behörden, Institutionen, sozialen Einrichtungen und anderen Hilfen,
- Therapieberatern und -zentren,
- Psychologen sowie zu psychosozialen Diensten und Sozialtherapeuten.
Darüber hinaus unterstützt der Reha-Manager durch die Organisation von Informationen und Kontakten bei der Beantragung von Leistungen bei sozialen und gesetzlichen Einrichtungen.
3.2.6 Weitere Leistungen bei Kindern
Der Reha-Manager unterstützt durch Informationen, Kontakte und Vermittlung von
- spezialisierten Kindergärten/Schulen,
- Nachhilfebetreuungen/Tagesmüttern, Kinderkrankenschwestern,
- Elternbegleitungen und
- Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
bei versicherten Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3.3 Dauer der Leistung/Leistungsort
Die Leistung wird bis zu drei Jahre, vom Unfallereignis an gerechnet, erbracht.
Die Leistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
3.4 Entschädigungsgrenze
Die Leistungen des Reha-Managers sind insgesamt auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Etwaige Aufwendungen für Reha-Maßnahmen selbst werden nicht erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Der Reha-Manager ist eine persönliche Unterstützung, wenn nach einem Unfall eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung bleibt. Er hilft, indem er informiert, Kontakte zu passenden Diensten herstellt und die einzelnen Schritte der Rehabilitation koordiniert – im medizinischen, beruflichen und sozialen Bereich sowie bei betroffenen Kindern. Die Beratung erfolgt in Deutschland, über einen begrenzten Zeitraum und bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf den Reha-Manager?
Voraussetzung ist eine nach ärztlicher Feststellung voraussichtlich zu erwartende dauerhafte Einschränkung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 25 Prozent.
Wie lange und wo wird die Leistung erbracht?
Die Leistung wird bis zu drei Jahre, vom Unfallereignis an gerechnet, erbracht. Sie wird ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze?
Ja. Die Leistungen des Reha-Managers sind insgesamt auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Etwaige Aufwendungen für Reha-Maßnahmen selbst werden nicht erstattet.
In welchen Bereichen unterstützt der Reha-Manager?
Er unterstützt mit Informations- und Organisationsdienstleistungen sowie bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Zusätzlich gibt es weitere Leistungen bei versicherten Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Übernimmt die ARAG eine Haftung für die Leistungen?
Nein. Eine Haftung für die Leistung wird von der ARAG nicht übernommen. Der Reha-Manager informiert, weist fachkundige Dienstleister nach bzw. vermittelt sie und koordiniert die Versorgungsmaßnahmen.
Dokumentversion: 2016.01