Die Unfallversicherung der ARAG erstattet im Tarif Komfort zahlreiche unfallbedingte Kosten – von Zahnbehandlung und Zahnersatz über Kinderbetreuung, Fahrdienste, Nachhilfe und Krankenbesuche bis hin zu Übernachtungskosten im Krankenhaus und behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Erfahren Sie, welche Grenzen und Voraussetzungen gelten.
3.1 Versicherung von unfallbedingten Kosten
Ergänzend zu Teil A Ziffer 2 leisten wir nach einem unter den Bestimmungen dieses Vertrags definierten Unfallereignis Ersatz für die nachgewiesenen unfallbedingten Kosten.
3.1.1 Maximale Kostenerstattung
Die Leistungen gemäß Teil B Ziffer 2 sowie Teil C Ziffer 3.2 bis einschließlich Teil C Ziffer 3.12 sind insgesamt auf die im Versicherungsschein genannte Höchstentschädigungssumme je Unfallereignis begrenzt.
3.1.2 Weitere Versicherungen bei uns
Bestehen bei uns weitere Verträge für die versicherte Person.
3.1.3 Verhältnis zu anderen Ersatzpflichtigen
Hat ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten.
Leistet der andere Ersatzpflichtige nicht.
3.2 Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
3.2.1 Art der Leistung
Wir erstatten die Kosten für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz bei einem unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide-.
Übernommen werden auch die Kosten für die Wiederherstellung von unfallbedingt beschädigtem oder zerstörtem Zahnersatz (zum Beispiel Brücken).
3.2.2 Voraussetzung für die Leistung
Sofern keine anderen Fristen als vereinbart gelten.
Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
3.2.3 Höhe der Leistung
Wir erstatten die Kosten für die Behandlung oder den Ersatz der unmittelbar durch den Unfall beschädigten Zähne nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).
3.3 Kinderbetreuung
Wir organisieren bzw. vermitteln eine 24-Stunden-Betreuung für Kinder der versicherten Person:
- Wegbegleitung
- Hausaufgabenbetreuung
- Zubereitung der Mahlzeiten
- Betreuung in der Freizeit
- zu Bett bringen.
Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der Wohnung der versicherten Person.
Voraussetzung ist:
- sich die versicherte Person unfallbedingt und vollstationär im Krankenhaus befindet und
- eine Beaufsichtigung oder Versorgung der Kinder nicht sichergestellt werden kann.
Die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen wir bis maximal 100 Euro pro Tag.
3.4 Kosten für notwendige Fahrdienste für Kinder
Wir organisieren bzw. vermitteln notwendige Fahrdienste für Kinder der versicherten Person.
Die Kosten für den Fahrdienst übernehmen wir bis maximal 100 Euro pro Tag.
3.5 Kosten für Nachhilfestunden
Wir erstatten die Kosten für Nachhilfestunden von versicherten Personen, die:
- zum Zeitpunkt des Unfallereignisses das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- sich für mindestens 14 Tage in vollstationärer Heilbehandlung befunden haben und
- unfallbedingt nicht am Schulunterricht einer allgemeinbildenden Schule oder einer gleichgestellten Einrichtung teilnehmen konnten.
Die Kosten werden bis maximal 100 Euro pro Tag.
3.6 Kosten für Krankenbesuche von versicherten Kindern
Muss sich ein versichertes Kind.
Die Fahrt- und Übernachtungskosten werden bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bzw. bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs in der Economy Class erstattet.
Nachgewiesene Kosten für Taxifahrten werden bis zu 100 Euro erstattet.
Notwendige Übernachtungskosten werden höchstens für drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Übernachtung gezahlt.
3.7 Übernachtungskosten im Krankenhaus/Rooming-in
Wir erstatten die Übernachtungskosten im Krankenhaus bzw. Rooming-in-Kosten für eine dem versicherten Kind nahestehende Person, das:
- das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- sich unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet.
Die Übernachtungskosten tragen wir bis zu 100 Euro pro Tag.
3.8 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen nach einem Unfall
3.8.1 Voraussetzung für die Leistung
Die Leistungen werden erbracht, wenn:
- die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist oder
- nach Feststellung des von uns beauftragten ARAG Reha-Managers des Rehabilitationsdienstes notwendig sind.
Die erforderlichen Maßnahmen sind durch einen objektiven.
Alle Mehraufwendungen müssen bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Unfalltag oder bis zur Vollendung des.
Dokumentversion: 2016.01
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Komfort erweitert die Basis-Unfallversicherung um zusätzliche Kostenübernahmen rund um einen Unfall. Neben Zahnbehandlung und Zahnersatz können auch Leistungen für die Familie greifen – etwa Kinderbetreuung, Fahrdienste, Nachhilfe, Krankenbesuche oder Übernachtungen im Krankenhaus. Für viele dieser Leistungen gelten Höchstgrenzen und bestimmte Voraussetzungen. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird die Kinderbetreuung übernommen?
Die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen wir bis maximal 100 Euro pro Tag. Voraussetzung ist, dass sich die versicherte Person unfallbedingt und vollstationär im Krankenhaus befindet und eine Beaufsichtigung oder Versorgung der Kinder nicht sichergestellt werden kann.
Nach welchen Vorgaben werden Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten erstattet?
Wir erstatten die Kosten für die Behandlung oder den Ersatz der unmittelbar durch den Unfall beschädigten Zähne nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).
Welche Voraussetzungen gelten für Nachhilfestunden?
Die versicherte Person muss zum Zeitpunkt des Unfallereignisses das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich für mindestens 14 Tage in vollstationärer Heilbehandlung befunden haben und unfallbedingt nicht am Schulunterricht einer allgemeinbildenden Schule oder einer gleichgestellten Einrichtung teilnehmen können. Die Kosten werden bis maximal 100 Euro pro Tag getragen.
Wie hoch ist die maximale Kostenerstattung insgesamt?
Die Leistungen gemäß Teil B Ziffer 2 sowie Teil C Ziffer 3.2 bis einschließlich Teil C Ziffer 3.12 sind insgesamt auf die im Versicherungsschein genannte Höchstentschädigungssumme je Unfallereignis begrenzt.
Ab welcher Beeinträchtigung werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen erbracht?
Die Leistungen werden erbracht, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist oder nach Feststellung des von uns beauftragten ARAG Reha-Managers des Rehabilitationsdienstes notwendig sind.