In der Unfallversicherung der ARAG erweitert der Tarif Komfort den Schutz gegenüber der Basis-Deckung deutlich: Mitversichert sind unter anderem Unfälle nach ärztlich verordneten Medikamenten, als Folge von Schlaganfall oder Herzinfarkt, bei Tourenfahrten, bestimmte Infektionskrankheiten, Nahrungsmittelvergiftungen sowie Bauch- und Unterleibsbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung.
1.1 Unfälle infolge der Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten
Abweichend von Teil A Ziffer 4.1.1 sind Unfälle aufgrund der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente eingeschlossen. Ausgeschlossen bleiben Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
1.2 Unfälle als Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts
Abweichend von Teil A Ziffer 4.1.1 besteht Versicherungsschutz für Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
Versichert sind die daraus resultierenden Unfallfolgen. Die durch den eigentlichen Schlaganfall oder Herzinfarkt hervorgerufenen Gesundheitsschäden sind nicht versichert.
1.3 Unfälle bei Fahrveranstaltungen
Abweichend von Teil A Ziffer 4.1.5 besteht Versicherungsschutz für Unfälle mit Motorfahrzeugen bei Tourenfahrten.
1.4 Gesundheitsschäden durch bestimmte Infektionskrankheiten
Abweichend von Teil A Ziffer 4.2.4 und Teil B Ziffer 1.8 besteht Versicherungsschutz beim erstmaligen Ausbruch folgender Infektionskrankheiten:
- Cholera
Versicherungsschutz besteht auch bei vorbeugenden Schutzimpfungen gegen die oben genannten Infektionskrankheiten.
Abweichend von Teil A Ziffer 9.1 beginnt der Versicherungsschutz für diese Infektionen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Voraussetzung für die Leistung ist.
1.5 Gesundheitsschäden durch Nahrungsmittelvergiftungen
Abweichend von Teil A Ziffer 4.2.5 sind Nahrungsmittelvergiftungen mitversichert.
1.6 Vergiftungen durch Verschlucken fester oder flüssiger Stoffe
Für Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund besteht abweichend von Teil A Ziffer 4.2.5 Versicherungsschutz für Kinder.
1.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung
Abweichend zu Teil A Ziffer 4.2.7 gilt als Unfall auch.
Der Einschluss endet zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Komfort ergänzt die Basis-Deckung um zusätzliche Situationen, die dort ausgeschlossen sind. So können etwa Unfälle nach der Einnahme verordneter Medikamente, Unfallfolgen im Zusammenhang mit Schlaganfall oder Herzinfarkt, Tourenfahrten, bestimmte Infektionskrankheiten, Nahrungsmittelvergiftungen, das Verschlucken bei Kindern sowie Bauch- und Unterleibsbrüche durch Kraftanstrengung mit abgedeckt sein. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Unfälle nach der Einnahme von Medikamenten versichert?
Ja, abweichend von Teil A Ziffer 4.1.1 sind Unfälle aufgrund der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente eingeschlossen. Ausgeschlossen bleiben Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
Sind die Gesundheitsschäden eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts mitversichert?
Versichert sind die aus einem Unfall infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen resultierenden Unfallfolgen. Die durch den eigentlichen Schlaganfall oder Herzinfarkt hervorgerufenen Gesundheitsschäden sind nicht versichert.
Gibt es bei Infektionskrankheiten eine Wartezeit?
Ja. Abweichend von Teil A Ziffer 9.1 beginnt der Versicherungsschutz für diese Infektionen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Sind Nahrungsmittelvergiftungen abgedeckt?
Ja, abweichend von Teil A Ziffer 4.2.5 sind Nahrungsmittelvergiftungen mitversichert.
Sind Unfälle bei Fahrveranstaltungen eingeschlossen?
Abweichend von Teil A Ziffer 4.1.5 besteht Versicherungsschutz für Unfälle mit Motorfahrzeugen bei Tourenfahrten.
Dokumentversion: 2016.01