In der Unfallversicherung der ARAG gilt im Tarif Komfort eine verbesserte Gliedertaxe, die abweichend von der Standardregelung eigene Invaliditätsgrade bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Organe festlegt.
2.1 Gliedertaxe „Komfort“
Abweichend von Teil A Ziffer 2.1.2.2.1 gelten bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Organe folgende Invaliditätsgrade:
- Arm
- Arm
Was bedeutet das konkret?
Die Gliedertaxe im Tarif „Komfort“ legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile oder Organe angesetzt wird. Diese Werte gelten abweichend von der allgemeinen Regelung in Teil A Ziffer 2.1.2.2.1 und dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist die Gliedertaxe „Komfort“?
Die Gliedertaxe „Komfort“ ist eine Regelung in der Unfallversicherung der ARAG, die bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Organe die maßgeblichen Invaliditätsgrade festlegt.
In welchem Tarif gilt die verbesserte Gliedertaxe?
Die verbesserte Gliedertaxe gilt in der Unfallversicherung der ARAG im Tarif Komfort.
Von welcher Regelung weicht die Gliedertaxe „Komfort“ ab?
Sie gilt abweichend von Teil A Ziffer 2.1.2.2.1.
Wann greifen die Invaliditätsgrade der Gliedertaxe?
Die genannten Invaliditätsgrade gelten bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der aufgeführten Körperteile und Organe.