Der Tarif Komfort der ARAG Unfallversicherung erweitert den Basisschutz mit verlängerten Fristen für die Invaliditätsfeststellung, dem Verzicht auf Leistungskürzungen bei Mitwirkung von Krankheiten ab 40 Prozent, einer Versehensklausel beim Berufswechsel, dem ARAG Reha-Manager sowie einer Beitragsbefreiung bei Tod oder Pflegebedürftigkeit.
Im Tarif Komfort der ARAG Unfallversicherung gelten folgende zusätzliche Erweiterungen als Ergänzungen zur Unfallversicherung „Basis“:
4.1 Fristverlängerung bei der Invaliditätsleistungsanmeldung und -feststellung (18/24/24)
Abweichend von Teil A Ziffer 2.1.1.1 und Teil B Ziffer 4.1 muss die Invalidität:
- innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
- innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und
- innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden.
4.2 Anrechnung einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 40 Prozent
Abweichend von Teil A Ziffer 3.2 unterbleibt die Leistungskürzung.
4.3 Versehentliche Anzeigepflichtverletzung bei Berufswechsel (Versehensklausel)
Abweichend von Teil A Ziffer 5.3.1 beeinträchtigt ein versehentliches Unterlassen einer Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit unsere Leistungspflicht nicht.
Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich.
4.4 ARAG Reha-Manager
In Erweiterung zu Teil B Ziffer 3.4 sind die maximalen Kosten auf insgesamt 20.000 Euro je Unfallereignis begrenzt.
4.5 Beitragsbefreiung der versicherten Kinder und erwachsenen Personen bei Tod
4.5.1 Voraussetzung für die Leistung
Abweichend zu Teil A Ziffer 10.7 gilt die beitragsfreie Weiterführung für den ungekündigten Vertrag auch dann:
- versterben sollten und bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die Beitragsbefreiung gilt auch dann
- in die Pflegestufe II oder III im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (§§ 14
- einen Unfall erleiden
Den Versicherungsschutz für den eigenen Vertragsteil setzen wir auf Ihren Wunsch außer Kraft.
4.5.2 Dauer der beitragsfreien Weiterführung für mitversicherte Kinder
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Kinder und die des mitversicherten Lebenspartners werden mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen.
Bei Tod.
4.5.3 Dauer der Weiterführung für die mitversicherten erwachsenen Personen
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten erwachsenen Personen wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Komfort baut auf der Basis-Unfallversicherung auf und bietet günstigere Regelungen: Sie haben mehr Zeit, um eine Invalidität feststellen und anmelden zu lassen. Bei einer Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ab 40 Prozent wird die Leistung nicht gekürzt. Vergessen Sie versehentlich, einen Berufswechsel zu melden, bleibt der Schutz erhalten. Der ARAG Reha-Manager unterstützt bis zu einer bestimmten Kostengrenze, und im Todes- oder Pflegefall kann der Vertrag beitragsfrei weitergeführt werden. Diese Paraphrase dient nur der Orientierung.
Häufige Fragen
Welche Fristen gelten im Komfort-Tarif für die Invalidität?
Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten, innerhalb von 24 Monaten ärztlich schriftlich festgestellt und innerhalb von 24 Monaten bei uns geltend gemacht werden.
Wird die Leistung bei Mitwirkung von Krankheiten gekürzt?
Bei einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 40 Prozent unterbleibt abweichend von Teil A Ziffer 3.2 die Leistungskürzung.
Was passiert, wenn ich einen Berufswechsel versehentlich nicht melde?
Ein versehentliches Unterlassen der Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit beeinträchtigt die Leistungspflicht nicht. Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich.
Wie hoch sind die Kosten für den ARAG Reha-Manager begrenzt?
Die maximalen Kosten sind in Erweiterung zu Teil B Ziffer 3.4 auf insgesamt 20.000 Euro je Unfallereignis begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2016.01