Die Tierkrankenversicherung der ARAG übernimmt im Tarif TierProtect bei einer Operation die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten – von der Vorbehandlung über den chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose bis hin zur Nachbehandlung und der Verpflegung in der Klinik.
Bei einer Operation ersetzen wir die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten:
- die Vorbehandlungen vor der Operation
- den chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose/Sedierung inkl. Verbrauchsmaterialien
- die minimalinvasive OP-Methode
- medizinisch notwendige Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien
- die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik nach der Operation
- die Nachbehandlung (zum Beispiel Wundversorgung)
Verstirbt Ihr versichertes Tier in der Narkose.
Wird eine Operation durchgeführt.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei Ihrem Tier ein operativer Eingriff nötig, deckt der Tarif die medizinisch notwendigen Leistungen rund um die Operation ab. Dazu zählen die Vorbereitung vor dem Eingriff, die eigentliche Operation unter Narkose oder Sedierung, benötigte Arzneimittel und Materialien, ein möglicher Klinikaufenthalt mit Verpflegung sowie die anschließende Nachbehandlung wie etwa die Wundversorgung.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einer Operation übernommen?
Ersetzt werden die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten, darunter Vorbehandlungen, der chirurgische Eingriff unter Vollnarkose/Sedierung inklusive Verbrauchsmaterialien, die minimalinvasive OP-Methode, medizinisch notwendige Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien, die Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik nach der Operation sowie die Nachbehandlung.
Ist die Narkose bei der Operation mitversichert?
Ja, der chirurgische Eingriff unter Vollnarkose beziehungsweise Sedierung inklusive Verbrauchsmaterialien gehört zu den erstattungsfähigen Leistungen.
Wird auch die Nachbehandlung nach der Operation erstattet?
Ja, die Nachbehandlung – zum Beispiel die Wundversorgung – zählt zu den veterinärmedizinisch notwendigen Kosten, die ersetzt werden.
Sind Kosten für den Klinikaufenthalt abgedeckt?
Ja, die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer Klinik nach der Operation ist mitversichert.
Dokumentversion: 2024.10