In der Tierkrankenversicherung der ARAG legt der Tarif TierProtect genau fest, wann ein Versicherungsfall beginnt und endet – sowohl bei einer Operation als auch bei einer Heilbehandlung, inklusive der Regelungen zu Vorbehandlung, Nachbehandlung und mehreren Operationen wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalls.
7.1 Es wird eine Operation durchgeführt:
Der Versicherungsfall beginnt mit der Vorbehandlung: letzter Untersuchungstag vor der Operation (siehe auch Ziffer 3.1). Er endet
Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalls mehrere Operationen notwendig
- diese Operationen
- die jeweiligen Untersuchungen zur Vorbereitung der Operation
- die jeweilige Nachbehandlung
7.2 Es erfolgt eine Heilbehandlung:
Der Versicherungsfall beginnt mit der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes. Er endet
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung beschreibt, ab welchem Zeitpunkt ein Versicherungsfall als begonnen und wann er als beendet gilt. Dabei wird zwischen einer Operation und einer reinen Heilbehandlung unterschieden. Bei einer Operation zählt bereits die Vorbehandlung, also der letzte Untersuchungstag vor dem Eingriff, zum Versicherungsfall. Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalls mehrere Operationen nötig, werden auch die Operationen selbst, die zugehörigen Vorbereitungsuntersuchungen und die Nachbehandlung berücksichtigt. Bei einer Heilbehandlung beginnt der Versicherungsfall bereits mit dem ersten Tierarztbesuch.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsfall bei einer Operation?
Der Versicherungsfall beginnt mit der Vorbehandlung, also am letzten Untersuchungstag vor der Operation (siehe auch Ziffer 3.1).
Wann beginnt der Versicherungsfall bei einer Heilbehandlung?
Bei einer Heilbehandlung beginnt der Versicherungsfall mit der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes.
Was gilt, wenn wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalls mehrere Operationen notwendig sind?
Berücksichtigt werden diese Operationen, die jeweiligen Untersuchungen zur Vorbereitung der Operation sowie die jeweilige Nachbehandlung.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der ARAG im Tarif TierProtect.