In der Tierkrankenversicherung der ARAG gelten im Tarif TierProtect klar geregelte Wartezeiten: Bei Krankheit greift der Schutz nach einem Monat, bei besonderen Erkrankungen und Operationen nach sechs Monaten. Für Unfälle, Vorsorgeleistungen und viele weitere Leistungen entfällt die Wartezeit vollständig – hier ein Überblick, wann der Versicherungsschutz sofort beginnt.
Wartezeit bei Krankheit:
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit als vereinbart. Die Wartezeit beträgt 1 Monat.
Wartezeit bei besonderen Erkrankungen/Operationen:
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 6.1.4) besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach dem Zeitpunkt
Keine Wartezeit besteht bei Versicherungsfällen:
- aufgrund von Unfällen inkl. Vergiftungen
- bei Leistungen im Rahmen von VorsorgePlus (siehe Ziffer 6.2)
- bei Katration/Sterilisation
- bei HaustierPlus
- beim erweiterten Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn
- bei der Tierarzt-Hotline
- bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
- bei unfallbedingten Transportkosten
- bei der telefonischen psychologischen Soforthilfe
Darüber hinaus besteht keine Wartezeit
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsbeginn muss bei Erkrankungen zunächst eine Wartezeit verstreichen, bevor der Versicherungsschutz greift: bei allgemeinen Krankheiten ein Monat, bei besonderen Erkrankungen und Operationen sechs Monate. Für Unfälle und eine Reihe zusätzlicher Leistungen wie VorsorgePlus, HaustierPlus oder die Tierarzt-Hotline gilt diese Wartezeit nicht – hier steht der Schutz von Anfang an zur Verfügung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Wartezeit bei Krankheit?
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit von 1 Monat.
Welche Wartezeit gilt bei besonderen Erkrankungen oder Operationen?
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 6.1.4) besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Gibt es bei Unfällen eine Wartezeit?
Nein. Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen inklusive Vergiftungen besteht keine Wartezeit.
Für welche Leistungen entfällt die Wartezeit noch?
Keine Wartezeit besteht unter anderem bei VorsorgePlus, bei Kastration/Sterilisation, bei HaustierPlus, beim erweiterten Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn, bei der Tierarzt-Hotline, bei Reiserücktritt und Reiseabbruch, bei unfallbedingten Transportkosten sowie bei der telefonischen psychologischen Soforthilfe.