Wer mit seinem Tier verreist, fragt sich schnell, ob die Tierkrankenversicherung der ARAG im Tarif TierProtect auch bei einer Behandlung im Ausland zahlt. Entscheidend ist, dass der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintritt.
In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif TierProtect folgendes für Kosten für Behandlungen im Ausland:
Tritt der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland ein
Was bedeutet das konkret?
Reist du gemeinsam mit deinem Tier vorübergehend ins Ausland und wird während dieses Aufenthalts eine Behandlung nötig, greift der Versicherungsschutz im Tarif TierProtect. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt und der Versicherungsfall in dieser Zeit eintritt. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Behandlungen im Ausland im Tarif TierProtect abgedeckt?
Ja, wenn der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland eintritt.
Was ist die Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Ausland?
Der Versicherungsfall muss während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland eintreten.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der ARAG im Tarif TierProtect.
Gilt der Schutz auch bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland?
Die Regelung bezieht sich auf einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland. Weiteres hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.