Die Tierkrankenversicherung der ARAG im Tarif TierProtect gilt in der Bundesrepublik Deutschland und schützt Ihr Tier bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu zwölf Monate ab Ausreisedatum sogar weltweit – wichtig zu wissen ist dabei die Regelung zur geplanten Behandlung im Ausland.
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland.
Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht Versicherungsschutz bis zu zwölf Monate ab Ausreisedatum auch weltweit.
Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Tier ist grundsätzlich in Deutschland versichert. Reisen Sie mit Ihrem Tier vorübergehend ins Ausland, bleibt der Schutz für eine gewisse Zeit auch weltweit bestehen. Wer jedoch gezielt für eine Behandlung ins Ausland fährt, ist damit nicht abgesichert.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland.
Bin ich auch im Ausland versichert?
Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht Versicherungsschutz bis zu zwölf Monate ab Ausreisedatum auch weltweit.
Wie lange gilt der Schutz im Ausland?
Der Schutz gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu zwölf Monate ab Ausreisedatum.
Ist eine Behandlung im Ausland versichert?
Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.