Die Tierkrankenversicherung der ARAG erstattet im Tarif TierProtect die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten der Heilbehandlung – von ambulanten und stationären Behandlungen über die Diagnostik von Blut oder Gewebe bis hin zu zugelassenen Tierarzneimitteln und Verbrauchsmaterialien.
Erstattet werden die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten für:
- ambulante und stationäre Behandlungen
- Diagnostik von zum Beispiel Blut oder Gewebe
- in Deutschland zugelassene Tierarzneimittel sowie angewandte Verbrauchsmaterialien
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Tier krank oder verletzt, übernimmt der Tarif die Kosten für die tierärztlich notwendige Behandlung. Dazu zählen sowohl Behandlungen in der Praxis oder Klinik als auch Untersuchungen wie Blut- oder Gewebeanalysen. Auch die in Deutschland zugelassenen Medikamente und die dabei verwendeten Materialien sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Behandlungskosten werden erstattet?
Erstattet werden die veterinärmedizinisch notwendigen Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, für die Diagnostik von zum Beispiel Blut oder Gewebe sowie für in Deutschland zugelassene Tierarzneimittel und angewandte Verbrauchsmaterialien.
Sind stationäre Behandlungen mitversichert?
Ja, sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen sind abgedeckt, sofern sie veterinärmedizinisch notwendig sind.
Werden auch Medikamente übernommen?
Ja, erstattet werden in Deutschland zugelassene Tierarzneimittel sowie die angewandten Verbrauchsmaterialien.
Sind Diagnoseuntersuchungen wie Bluttests eingeschlossen?
Ja, die Diagnostik von zum Beispiel Blut oder Gewebe gehört zu den erstattungsfähigen Kosten.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10