In der Tierkrankenversicherung der ARAG legt der Tarif TierProtect fest, wann ein Versicherungsfall vorliegt: von der Operation samt Vor- und Nachbehandlung über die Heilbehandlung und Diagnostik bis hin zu den Begriffen Krankheit, Unfall und medizinischer Notwendigkeit.
3.1 Operation/Chirurgischer Eingriff
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Vollnarkose/Sedierung. Versichert sind sowohl Eingriffe
3.1.1 Untersuchung zur Vorbereitung der Operation (Vorbehandlung)
Eine Untersuchung zur Vorbereitung der Operation wird unmittelbar vor dem Eingriff durchgeführt. Es handelt sich insbesondere um:
- allgemeine Untersuchungen zum Zustand des Tieres
- spezielle Untersuchungen (zum Beispiel Röntgen
Die nach anerkannten veterinärmedizinischen Erkenntnissen erforderlichen Untersuchungen
3.1.2 Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung)
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung nach einem operativen Eingriff. Die Behandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland. Sie muss objektiv aus veterinärmedizinischer Sicht geeignet erscheinen
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
3.2 Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung. Sie soll aus veterinärmedizinischer Sicht objektiv geeignet erscheinen
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Die Heilbehandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland.
3.3 Diagnostik
Diagnostik umfasst alle veterinärmedizinischen Maßnahmen
- Vorbericht
- klinische Untersuchungen
Die Diagnostik erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland.
3.4 Krankheit
Krankheit ist ein anormaler
3.5 Unfall
Unfall ist ein Ereignis
3.6 Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation zur Abwendung einer gesundheitlichen Schädigung. Dabei findet eine Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif beschreibt, welche tierärztlichen Leistungen als Versicherungsfall gelten. Dazu zählen Operationen unter Vollnarkose oder Sedierung samt der Untersuchungen davor (Vorbehandlung) und der Behandlung danach (Nachbehandlung), außerdem Heilbehandlungen und die Diagnostik. Maßgeblich ist jeweils, dass die Maßnahmen veterinärmedizinisch notwendig sind und dem aktuellen, allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland entsprechen. Ergänzend werden die Begriffe Krankheit, Unfall und medizinische Notwendigkeit eingeordnet.
Häufige Fragen
Was gilt als Operation?
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Vollnarkose/Sedierung.
Sind Untersuchungen vor der Operation abgedeckt?
Ja, die Untersuchung zur Vorbereitung der Operation (Vorbehandlung) wird unmittelbar vor dem Eingriff durchgeführt. Dazu zählen insbesondere allgemeine Untersuchungen zum Zustand des Tieres sowie spezielle Untersuchungen (zum Beispiel Röntgen).
Was umfasst die Nachbehandlung?
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung nach einem operativen Eingriff. Sie erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland und soll objektiv geeignet erscheinen, wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Was bedeutet „medizinisch notwendig"?
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation zur Abwendung einer gesundheitlichen Schädigung. Dabei findet eine Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten Verfahren statt.
Was gehört zur Diagnostik?
Diagnostik umfasst alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, darunter den Vorbericht und klinische Untersuchungen. Sie erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10