In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Service und Kostenersatz nach Meldung an das ARAG Notruftelefon:
1.1 Wenn ein Schadenereignis eintritt, erbringen wir die in Nr. 4 bis 21 genannten Leistungen als Service und übernehmen die Kosten der von uns organisierten Serviceleistungen.
Die Leistung gemäß Nr. 16 und 19 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses. Abweichend übernehmen wir für die in Nr. 23 bis 25 genannten Leistungen ausschließlich die von Ihnen nachgewiesenen Kosten. Eine Beauftragung bei einem Schadenereignis für die jeweilige Leistung erfolgt durch Sie.
1.2 Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den Kostenersatz ist, dass Sie oder eine sonstige versicherte Person uns das Schadenereignis über das Notruftelefon der ARAG melden und uns die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. Das Notruftelefon ist hierfür unter der Rufnummer 0211 963-1405 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr einsatzbereit.
1.3 Ausschluss Krieg und Kernenergie
1.3.1 Ausschluss Krieg
Die Serviceleistung erbringen wir, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht im Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
1.3.2 Ausschluss Kernenergie
Die Serviceleistungen erbringen wir, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht im Zusammenhang mit Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Dokumentversion: 2021.11
1.1 Wenn ein Schadenereignis eintritt, erbringen wir die in Nr. 4 bis 21 genannten Leistungen als Service und übernehmen die Kosten der von uns organisierten Serviceleistungen.
Die Leistung gemäß Nr. 16 und 19 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses. Abweichend übernehmen wir für die in Nr. 23 bis 25 genannten Leistungen ausschließlich die von Ihnen nachgewiesenen Kosten. Eine Beauftragung bei einem Schadenereignis für die jeweilige Leistung erfolgt durch Sie.
1.2 Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den Kostenersatz ist, dass Sie oder eine sonstige versicherte Person uns das Schadenereignis über das Notruftelefon der ARAG melden und uns die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. Das Notruftelefon ist hierfür unter der Rufnummer 0211 963-1405 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr einsatzbereit.
1.3 Ausschluss Krieg und Kernenergie
1.3.1 Ausschluss Krieg
Die Serviceleistung erbringen wir, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht im Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
1.3.2 Ausschluss Kernenergie
Die Serviceleistungen erbringen wir, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht im Zusammenhang mit Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Dokumentversion: 2021.11