In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für ARAG Soforthilfe in sonstigen Notfällen:
Benötigen Sie infolge einer unvorhersehbaren Notlage, die die Nutzung der versicherten Wohnung einschränkt und die nicht durch eine bereits versicherte Serviceleistung (Nr. 4 bis 16) beseitigt werden kann, eine Soforthilfe, veranlassen wir die zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten im Zusammenhang mit der Nichtoder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungsund Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Dokumentversion: 2021.11
Benötigen Sie infolge einer unvorhersehbaren Notlage, die die Nutzung der versicherten Wohnung einschränkt und die nicht durch eine bereits versicherte Serviceleistung (Nr. 4 bis 16) beseitigt werden kann, eine Soforthilfe, veranlassen wir die zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten im Zusammenhang mit der Nichtoder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungsund Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Dokumentversion: 2021.11