In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Erstattung der Kosten für einen Erholungsurlaub nach einem Schadenfall:
25.1 Wir erstatten Ihnen bis zu 1.000 Euro für die Kosten eines Erholungsurlaubes für Sie und/oder die im Haushalt lebenden Personen, wenn Sie einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall in der Hausratversicherung erlitten haben, der zu einer nachgewiesenen Unbewohnbarkeit des Versicherungsortes mit einer Mindestdauer von drei Wochen geführt hat. Die Erstattung kann nur für einen Urlaub beansprucht werden, der nach Schadeneintritt gebucht und spätestens bis drei Monate nach Abschluss der Schadenregulierung angetreten wird. Die Erstattung ist insgesamt auf die in Nr. 3 genannte Entschädigungsgrenze beschränkt.
Dokumentversion: 2021.11
25.1 Wir erstatten Ihnen bis zu 1.000 Euro für die Kosten eines Erholungsurlaubes für Sie und/oder die im Haushalt lebenden Personen, wenn Sie einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall in der Hausratversicherung erlitten haben, der zu einer nachgewiesenen Unbewohnbarkeit des Versicherungsortes mit einer Mindestdauer von drei Wochen geführt hat. Die Erstattung kann nur für einen Urlaub beansprucht werden, der nach Schadeneintritt gebucht und spätestens bis drei Monate nach Abschluss der Schadenregulierung angetreten wird. Die Erstattung ist insgesamt auf die in Nr. 3 genannte Entschädigungsgrenze beschränkt.
Dokumentversion: 2021.11