In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Übergabeprotokoll bei Wohnungswechsel:
19.1 Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung eines Übergabeprotokolls bei einem Wohnungswechsel in Deutschland.
Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll. Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich. Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Dokumentversion: 2021.11
19.1 Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung eines Übergabeprotokolls bei einem Wohnungswechsel in Deutschland.
Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll. Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich. Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Dokumentversion: 2021.11