In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Erstattung der Kosten für Entrümpelung/Entsorgung von Hausrat bei Umzug:
24.1 Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten für die Entrümpelung bzw. Entsorgung von Hausrat bei Umzug. Die Leistung ist begrenzt auf max. 250 Euro je Umzug und mit einer von Nr. 3 abweichenden Höchstentschädigung begrenzt auf 500 Euro jährlich.
Dokumentversion: 2021.11
24.1 Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten für die Entrümpelung bzw. Entsorgung von Hausrat bei Umzug. Die Leistung ist begrenzt auf max. 250 Euro je Umzug und mit einer von Nr. 3 abweichenden Höchstentschädigung begrenzt auf 500 Euro jährlich.
Dokumentversion: 2021.11