In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Ersatzwohnung:
15.1 Wird die versicherte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar, organisieren wir eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dergleichen). Die Kosten für die Ersatzwohnung werden nicht übernommen.
15.2 Naturgefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.
Dokumentversion: 2021.11
15.1 Wird die versicherte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar, organisieren wir eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dergleichen). Die Kosten für die Ersatzwohnung werden nicht übernommen.
15.2 Naturgefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.
Dokumentversion: 2021.11