In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Unterbringung von Tieren im Notfall:
14.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren in Käfigen bzw. Terrarien, die in Ihrer Wohnung leben, wenn
a) Ihre versicherte Wohnung durch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar ist oder
b) Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall
unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.
Naturgefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.
14.2 Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 50 Euro/Tag, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Dokumentversion: 2021.11
14.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren in Käfigen bzw. Terrarien, die in Ihrer Wohnung leben, wenn
a) Ihre versicherte Wohnung durch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar ist oder
b) Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Todesfall
unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.
Naturgefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.
14.2 Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 50 Euro/Tag, maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Dokumentversion: 2021.11