In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Wartezeit:
Für die genannten Leistungsarten besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Versicherungsbeginn (Wartezeit): Sechs Monate Wartezeit gelten für die in Nr. 19 bis 25 genannten Leistungen.
Dokumentversion: 2021.11
Für die genannten Leistungsarten besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Versicherungsbeginn (Wartezeit): Sechs Monate Wartezeit gelten für die in Nr. 19 bis 25 genannten Leistungen.
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