In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt im Tarif Erweiterter Straf-Rechtsschutz folgendes für Versicherungssumme:
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen aufgrund desselben Versicherungsfalls nach ) + Absatz 2 werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Dokumentversion: 2024.01