In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Gegenstand der Versicherung:
(7) Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag erstreckt sich der Versicherungsschutz auf
a) die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Selbstständige)
und/oder
b) den privaten Bereich sowie berufliche nicht selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter StrafRechtsschutz für Nichtselbstständige).
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Straf-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs
aa) eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist;
bb) eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, soweit Sie selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung zugestimmt haben.
Wird rechtskrä(ig festgestellt, dass Sie die Stra(at vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben; Ausnahme: Das Verfahren endet mit einem rechtskrä(igen Strafbefehl. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskrä(iger Verurteilung wegen einer Vorsatzstra(at bestehen. Auf eine Rückforderung verzichten wir.
b) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit;
c) Disziplinarund Standes-Rechtsschutz in disziplinarund standesrechtlichen Verfahren.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag erstreckt sich der Versicherungsschutz auf
a) die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Selbstständige)
und/oder
b) den privaten Bereich sowie berufliche nicht selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter StrafRechtsschutz für Nichtselbstständige).
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Straf-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs
aa) eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist;
bb) eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, soweit Sie selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung zugestimmt haben.
Wird rechtskrä(ig festgestellt, dass Sie die Stra(at vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben; Ausnahme: Das Verfahren endet mit einem rechtskrä(igen Strafbefehl. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskrä(iger Verurteilung wegen einer Vorsatzstra(at bestehen. Auf eine Rückforderung verzichten wir.
b) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit;
c) Disziplinarund Standes-Rechtsschutz in disziplinarund standesrechtlichen Verfahren.
Dokumentversion: 2024.01