In der Rechtsschutzversicherung der ARAG gilt im Tarif Erweiterter Straf-Rechtsschutz folgendes für Leistungsumfang:
(7) Wir tragen
a) Verfahrenskosten:
die Ihnen auferlegten Kosten der nach ) 7 vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren.
b) Rechtsanwaltskosten:
aa) im erweiterten Straf-Rechtsschutz für Selbstständige () 7 Absatz 7 a)
• für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter die angemessene Vergütung sowie die üblichen Auslagen eines vom Versicherten beau(ragten Rechtsanwalts für
die Ihre Verteidigung in den nach ) 7 vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
die Beistandsleistung in Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn Sie als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen (Zeugenbeistand);
die Stellungnahme, die im Interesse des versicherten Unternehmens notwendig wird, weil sich ein Ermittlungsverfahren auf das versicherte Unternehmen bezieht, ohne dass bestimmte Betriebsangehörige beschuldigt werden (Firmenstellungnahme);
die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz umfasst werden, zu unterstützen.
Die Angemessenheit der zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen vereinbarten Vergütung prüfen wir in entsprechender Anwendung von ) , a) Absatz 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Nach dieser Vorschri( kann eine mit dem Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ist die Vereinbarung unangemessen hoch, übernehmen wir also nicht die volle Vergütung, sondern lediglich den angemessenen Betrag;
• für die von Ihnen beschä(igten Personen die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eines für diese tätigen Rechtsanwalts für die Verteidigung in den nach ) 7 versicherten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
bb) im erweiterten Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige () 7 Absatz 7 b)
für Sie und Ihren ehelichen, eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( zusammenlebenden sonstigen Lebenspartner die angemessene Vergütung sowie die üblichen Auslagen eines von Ihnen beau(ragten Rechtsanwalts für
• Ihre Verteidigung in den nach ) 7 vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
• die Beistandsleistung in Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn eine versicherte Person als Zeuge vernommen wird und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss (Zeugenbeistand);
• die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz umfasst werden, zu unterstützen.
Die Angemessenheit der zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen vereinbarten Vergütung prüfen wir in entsprechender Anwendung von ) , a) Absatz 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Nach dieser Vorschri( kann eine mit dem Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ist die Vereinbarung unangemessen hoch, übernehmen wir also nicht die volle Vergütung, sondern lediglich den angemessenen Betrag;
für die mitversicherten Kinder und weitere mitversicherte Personen die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eines für diese tätigen Rechtsanwalts für die Verteidigung in den nach
) 7 versicherten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
c) Reisekosten des Rechtsanwalts
die Kosten für notwendige Reisen des für Sie tätigen Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der für die vom Versicherungsschutz erfassten Verfahren zuständigen Behörde. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschä(sreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen;
d) Sachverständigenkosten
die angemessenen Kosten der von Ihnen in Au(rag gegebenen Sachverständigengutachten, die für Ihre Verteidigung in Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich sind;
e) Nebenklagekosten
die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwalts, soweit Sie durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen Sie anhängigen Strafverfahrens erreicht haben, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand;
f) Ihre Reisekosten
Ihre Reisekosten an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn Ihr Erscheinen als Beschuldigter angeordnet ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen.
(2) Wir sorgen
a) in Bezug auf Dolmetscherkosten
für die Auswahl und Beau(ragung eines Dolmetschers und tragen die dabei anfallenden Kosten, sofern eine versicherte Person im Ausland verha(et oder dort mit Ha( bedroht wird;
b) in Bezug auf Übersetzungskosten
für die Übersetzung schri(licher Unterlagen, soweit diese für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland notwendig sind, und tragen die dabei anfallenden Kosten;
c) in Bezug auf eine Stra-aution
für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Höhe für eine Kaution, die gestellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Zur Rückzahlung der von uns geleisteten Kaution sind neben den beschuldigten Versicherten auch Sie verpflichtet, sofern Sie mit der Kautionsleistung durch uns einverstanden waren.
(,) Wir tragen nicht
a) die Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstra(at, wenn das Ermittlungsverfahren durch Ihre Selbstanzeige ausgelöst wird;
b) die im Versicherungsschein für jeden Versicherungsfall vereinbarte Selbstbeteiligung. Ein etwaiger (teilweiser) Wegfall der Selbstbeteiligung bestimmt sich nach ) + Absatz , c ARB;
c) Kosten, die bei Teileintrittspflicht auf den nicht gedeckten Teil entfallen. Der von uns zu tragende Kostenanteil richtet sich nach Gewichtung und Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Wir tragen
a) Verfahrenskosten:
die Ihnen auferlegten Kosten der nach ) 7 vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren.
b) Rechtsanwaltskosten:
aa) im erweiterten Straf-Rechtsschutz für Selbstständige () 7 Absatz 7 a)
• für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter die angemessene Vergütung sowie die üblichen Auslagen eines vom Versicherten beau(ragten Rechtsanwalts für
die Ihre Verteidigung in den nach ) 7 vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
die Beistandsleistung in Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn Sie als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen (Zeugenbeistand);
die Stellungnahme, die im Interesse des versicherten Unternehmens notwendig wird, weil sich ein Ermittlungsverfahren auf das versicherte Unternehmen bezieht, ohne dass bestimmte Betriebsangehörige beschuldigt werden (Firmenstellungnahme);
die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz umfasst werden, zu unterstützen.
Die Angemessenheit der zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen vereinbarten Vergütung prüfen wir in entsprechender Anwendung von ) , a) Absatz 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Nach dieser Vorschri( kann eine mit dem Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ist die Vereinbarung unangemessen hoch, übernehmen wir also nicht die volle Vergütung, sondern lediglich den angemessenen Betrag;
• für die von Ihnen beschä(igten Personen die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eines für diese tätigen Rechtsanwalts für die Verteidigung in den nach ) 7 versicherten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
bb) im erweiterten Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige () 7 Absatz 7 b)
für Sie und Ihren ehelichen, eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( zusammenlebenden sonstigen Lebenspartner die angemessene Vergütung sowie die üblichen Auslagen eines von Ihnen beau(ragten Rechtsanwalts für
• Ihre Verteidigung in den nach ) 7 vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
• die Beistandsleistung in Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn eine versicherte Person als Zeuge vernommen wird und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss (Zeugenbeistand);
• die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz umfasst werden, zu unterstützen.
Die Angemessenheit der zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen vereinbarten Vergütung prüfen wir in entsprechender Anwendung von ) , a) Absatz 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Nach dieser Vorschri( kann eine mit dem Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ist die Vereinbarung unangemessen hoch, übernehmen wir also nicht die volle Vergütung, sondern lediglich den angemessenen Betrag;
für die mitversicherten Kinder und weitere mitversicherte Personen die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eines für diese tätigen Rechtsanwalts für die Verteidigung in den nach
) 7 versicherten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren;
c) Reisekosten des Rechtsanwalts
die Kosten für notwendige Reisen des für Sie tätigen Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der für die vom Versicherungsschutz erfassten Verfahren zuständigen Behörde. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschä(sreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen;
d) Sachverständigenkosten
die angemessenen Kosten der von Ihnen in Au(rag gegebenen Sachverständigengutachten, die für Ihre Verteidigung in Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich sind;
e) Nebenklagekosten
die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwalts, soweit Sie durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen Sie anhängigen Strafverfahrens erreicht haben, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand;
f) Ihre Reisekosten
Ihre Reisekosten an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn Ihr Erscheinen als Beschuldigter angeordnet ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen.
(2) Wir sorgen
a) in Bezug auf Dolmetscherkosten
für die Auswahl und Beau(ragung eines Dolmetschers und tragen die dabei anfallenden Kosten, sofern eine versicherte Person im Ausland verha(et oder dort mit Ha( bedroht wird;
b) in Bezug auf Übersetzungskosten
für die Übersetzung schri(licher Unterlagen, soweit diese für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland notwendig sind, und tragen die dabei anfallenden Kosten;
c) in Bezug auf eine Stra-aution
für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Höhe für eine Kaution, die gestellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Zur Rückzahlung der von uns geleisteten Kaution sind neben den beschuldigten Versicherten auch Sie verpflichtet, sofern Sie mit der Kautionsleistung durch uns einverstanden waren.
(,) Wir tragen nicht
a) die Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstra(at, wenn das Ermittlungsverfahren durch Ihre Selbstanzeige ausgelöst wird;
b) die im Versicherungsschein für jeden Versicherungsfall vereinbarte Selbstbeteiligung. Ein etwaiger (teilweiser) Wegfall der Selbstbeteiligung bestimmt sich nach ) + Absatz , c ARB;
c) Kosten, die bei Teileintrittspflicht auf den nicht gedeckten Teil entfallen. Der von uns zu tragende Kostenanteil richtet sich nach Gewichtung und Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang.
Dokumentversion: 2024.01