In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
• durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
• aus planender, beratender, bauoder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
• aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
• aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
• aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
• aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
• aus Rationalisierung und Automatisierung;
• aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartelloder Wettbewerbsrechts;
• aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vorund Kostenanschlägen;
• aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungsoder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
• aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
• aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
• aus Schäden durch ständige Emissionen (zum Beispiel Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentversion: 2021.11
• durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
• aus planender, beratender, bauoder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
• aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
• aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
• aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
• aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
• aus Rationalisierung und Automatisierung;
• aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartelloder Wettbewerbsrechts;
• aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vorund Kostenanschlägen;
• aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungsoder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
• aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
• aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
• aus Schäden durch ständige Emissionen (zum Beispiel Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentversion: 2021.11