In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherte Eigenschäden:
7.1 Im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ ist zusätzlich der Schaden an eigenen beweglichen Sachen (ausgenommen Kraftfahrzeuge) zum Zeitwert und an dem versicherten Tier bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 Euro versichert. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Ihr versichertes Tier verursacht wurde. Darüber hinaus müssen berechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Sie und die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche aus diesem Schadenfall bis zur Höhe unserer Entschädigungsleistung an uns abzutreten.
7.2 Mitversichert sind im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auch die nachgewiesenen Kosten für Such-, Rettungsund Bergungseinsätze nach einem Unfall Ihres eigenen versicherten Tieres von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt 10.000 Euro.
Dokumentversion: 2021.11
7.1 Im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ ist zusätzlich der Schaden an eigenen beweglichen Sachen (ausgenommen Kraftfahrzeuge) zum Zeitwert und an dem versicherten Tier bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 Euro versichert. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Ihr versichertes Tier verursacht wurde. Darüber hinaus müssen berechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Sie und die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche aus diesem Schadenfall bis zur Höhe unserer Entschädigungsleistung an uns abzutreten.
7.2 Mitversichert sind im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“ auch die nachgewiesenen Kosten für Such-, Rettungsund Bergungseinsätze nach einem Unfall Ihres eigenen versicherten Tieres von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Die Höchstersatzleistung hierfür beträgt 10.000 Euro.
Dokumentversion: 2021.11