In der Tierhaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Neuwertersatz (statt Zeitwertersatz) im ersten Jahr der Anschaffung:
Wir werden im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“, wenn Sie es wünschen, im Versicherungsfall bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis 5.000 Euro nicht übersteigt, auf den Zeitwertabzug verzichten.
Dokumentversion: 2021.11
Wir werden im ARAG Tierhaftpflicht-Schutz „Premium“, wenn Sie es wünschen, im Versicherungsfall bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis 5.000 Euro nicht übersteigt, auf den Zeitwertabzug verzichten.
Dokumentversion: 2021.11